Gemeinde Neuhausen a.d.F. - Europaweite Vergabe von Leistungen der Bauüberwachung und Bauoberleitung für das Projekt "S2 Endbahnhof Neuhausen a.d.F." Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/3406
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 1
Ort: Neuhausen auf den Fildern
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73765
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neuhausen-fildern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Neuhausen a.d.F. - Europaweite Vergabe von Leistungen der Bauüberwachung und Bauoberleitung für das Projekt "S2 Endbahnhof Neuhausen a.d.F."
Gegenstand der vorliegenden europaweiten Ausschreibung waren Leistungen der Bauüberwachung und Bauoberleitung nach HOAI in der Leistungsphase 8 für das Projekt "S2 End-bahnhof" für die Maßnahmen
- Unterführung (in Stahlbeton) inkl. Zugang zur Unterführung und Aufzug
- Busbahnhof als multimodaler Knoten (mit Zufahrt und Bussteig)
- Bahnhofsvorplatz
- Straßen- und Wegebau angrenzender Straßen- und Wegabschnitte, wie Bahnhofstraße mit Minikreisel, Bernhäuser Straße und Fußweg, jeweils in Teilabschnitten
- Bahnhofsüberdachung (mit tragender Stahlkonstruktion)
- inkl. Leitungsverlegungen innerhalb der o.g. Maßnahmen
73765 Neuhausen auf den Fildern
Die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern beabsichtigt im Zuge der Verlängerung der S-Bahn-Linie der S2 bis zum neuen Endbahnhof Neuhausen in Abstimmung mit der SSB den Endbahnhof mit Überdachung inkl. Unterführung, einer Treppenanlage, einem Busbahnhof als multimodalen Knoten (mit Zufahrt, Bussteig und Fahrradstation/Mobilitätsstation) und neuem Bahnhofsvorplatz zu realisieren. Anschließend sollen auch ein Kreisverkehr als Minikreisel in der Bahnhofstraße realisiert werden, sowie die Sanierung der angrenzenden Straßen, wie der Bahnhofstraße und der Bernhäuser Straße, jeweils in Teilabschnitten durchgeführt werden. Zudem sollen ein neuer Fußgängerüberweg und ein Fußweg entstehen.
Die SSB AG wird den Gleiskörper mit 3 Gleisen, Bahnsteigen und dem Betriebsgebäude realisieren.
Gegenstand der vorliegenden europaweiten Ausschreibung waren Leistungen der Bauüberwachung und Bauoberleitung nach HOAI in der Leistungsphase 8 für das Projekt "S2 Endbahnhof" für die Maßnahmen
- Unterführung (in Stahlbeton) inkl. Zugang zur Unterführung und Aufzug
- Busbahnhof als multimodaler Knoten (mit Zufahrt und Bussteig)
- Bahnhofsvorplatz
- Straßen- und Wegebau angrenzender Straßen- und Wegabschnitte, wie Bahnhofstraße mit Minikreisel, Bernhäuser Straße und Fußweg, jeweils in Teilabschnitten
- Bahnhofsüberdachung (mit tragender Stahlkonstruktion)
- inkl. Leitungsverlegungen innerhalb der o.g. Maßnahmen
Die Bauüberwachung und Bauoberleitung umfasst auch Vermessungsleistungen, die Koordination mit den parallel laufenden Maßnahmen der SSB AG und den Leitungsträgern, sowie die Berücksichtigung der Anforderungen / Auflagen aus den Fördermittelanträgen.
Des Weiteren umfasst die Bauüberwachung und Bauoberleitung auch Bauleistungen, die im Auftrag und auf Rechnung der SSB ausgeführt werden, wie bspw. die Rampe zum südlichen Bahnsteig und Leitungsverlegungen, die im Rahmen der Leitungsverlegungen der Gemeinde Neuhausen parallel mit verlegt werden.
Es ist eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung nach Einzelmaßnahmen beabsichtigt, ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Die Planungen der Einzelmaßnahmen befinden sich gegenwärtig in unterschiedlichen Phasen. Die Maßnahmen, die im Zuge der Unterführung mit ausgeführt werden, befinden sich derzeit in der Ausführungsvorbereitung. Geplanter Baubeginn dafür ist Juli 2023 und das geplante Bauende im März 2024. Die restlichen Maßnahmen befinden sich derzeit in der Entwurfsplanung, der nächste geplante Bauausführungszeitraum ist dann von Oktober 2025 bis zur geplanten Fertigstellung im August 2027.
Einzelne Maßnahmen sind förderfähig, z.B. als Fußverkehrsverbindung wird die Unterführung sowie der Busbahnhof nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert.
Das Bauvolumen für die vorgesehenen Maßnahmen beläuft sich auf ca. EUR 10 Mio. netto.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus Anlage 3 (Beschreibung der Einzelmaßnahmen). Überdies erhielten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe nähere Informationen zum Leistungsumfang.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Franckstraße 4
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.1.7) und V.2.4) getätigten Angaben sind fiktiv und werden aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes und zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des bezuschlagten Unternehmens, nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ63F8
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de