Großprojekt Karlsruhe-Basel, StA 8A, Umsetzung von vorgezogenen Umweltmaßnahmen für PfA 8.1 und 8.2 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61207
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mannal, Erik
E-Mail:
Telefon: +49 7219386263
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Großprojekt Karlsruhe-Basel, StA 8A, Umsetzung von vorgezogenen Umweltmaßnahmen für PfA 8.1 und 8.2
March
Gehölzpflanzungen 11 St
Fertigstellungspflege Sträucher 11 St
Entwicklungspflege Sträucher 11 St
Säume herstellen (gesamt) 1.500,000 m2
Herstellung Feuchtwiese 35.180,00 m2
Ampferrhizome entnehmen & einsetzen 240 St
Fertigstellungspflege Feuchtwiese 35.180,00 m2
Entwicklungspflege Feuchtwiese 35.180,00 m2
Vegetationssoden in Graben einsetzen 375,000 m2
Fertigstellungspflege Vegetationssoden 375,000 m2
Entwicklungspflege Vegetationssoden 375,000 m2
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 4 - Wiesenknopfameisenbläuling und Großen Feuerfalter
Ort: Emmingen-Liptingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
March
Gehölzpflanzungen 11 St
Fertigstellungspflege Sträucher 11 St
Entwicklungspflege Sträucher 11 St
Säume herstellen (gesamt) 1.500,000 m2
Herstellung Feuchtwiese 35.180,00 m2
Ampferrhizome entnehmen & einsetzen 240 St
Fertigstellungspflege Feuchtwiese 35.180,00 m2
Entwicklungspflege Feuchtwiese 35.180,00 m2
Vegetationssoden in Graben einsetzen 375,000 m2
Fertigstellungspflege Vegetationssoden 375,000 m2
Entwicklungspflege Vegetationssoden 375,000 m2
Das Großprojekt ABS/NBS Karlsruhe-Basel wird über EU-Mittel kofinanziert. Die unter 1.2 dargestellte Finanzierung ist die gültige Finanzierung zum Zeitpunkt der Vergabe dieser Teilmaßnahme. Das Großprojekt behält sich vor, im Nachgang EU-Mittel aus der Kofinanzierung für diese Maßnahme zu verwenden. Die Kofinanzierung erfolgt über die EU-Vorhaben-Nr./Entscheidung: 2014-DE-TM-0094-M
Ort: Emmingen-Liptingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 01 LOS 3 - Der AN ist mit der Umsetzung der vorgezogenen Umweltmaßnahmen im PfA 8.1 im StA 8A mit den Losen 3 bis 6 beauftragt. Das Los 3 beinhaltet die Maßnahme MArt 24 (CEF) mit Entwicklung extensiver Offenlandhabitaten als Lebensräume für Brutvögel. Hierbei werden Ackerbrachen und Feuchtwiesen auf den Gemarkungen Nimburg, Riegel und Teningen entwickelt. Das Los 4 beinhaltet Einzelmaßnahmen zu Schmetterlingsarten mit der Maßnahmenbezeichnung MArt 39 (CEF) Wiesenknopf-Ameisenbläuling und MArt 40 (CEF) Großer Feuerfalter. Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Herstellung von Ersatzlebensräumen für die beiden genannten Schmetterlingsarten. Hierbei werden ebenfalls Feuchtwiesen entwickelt.
Gegenstand der vorliegenden MKA 01 des Los 3 bzw. Los 4 im PfA 8.1 ist die zusätzliche Leistungsposition Pflügen. Thematisch ist die MKA 01 des Los 3 und die MKA 01 des Los 4 identisch und betreffen das Pflügen.
In den oben genannten Maßnahmen MArt 23, 39 und 40 der Lose 3 und 4 sind im Zuge der Entwicklung der Lebensräume ehemalige landwirtschaftliche Nutzflächen zu eggen, einzuebnen und mit einem Feinplanum (MArt 24 und 39) bzw. einem Großplanum (MArt 40) zu versehen. Anschließend erfolgt eine Ansaat unter Beachtung der Vorgaben der DIN 18917.
Bei Leistungsbeginn wurde auf den anzusäenden Flächen eine Konkurrenzvegetation (Gras, Melde, Unkraut, Goldrute) festgestellt. Somit bestand die Erfordernis durch vorheriges Pflügen die Konkurrenzvegetation umzuschichten, damit Unkraut und weitere Schadorganismen vermieden werden und eine spätere Ansaat erfolgreich auf der hergestellten Pflugsohle durchgeführt werden kann.
Die Erfordernis des Pflügens ergab sich erst durch die Gegebenheiten vor Ort im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen und konnte trotz Sorgfaltspflicht des AG nicht vorab in den Ausschreibungsunterlagen für den Hauptvertrag berücksichtigt werden.