Primero 2.0 - Qualifizierungs-/Einstiegsmaßnahme für Neuantragsteller und Leistungsbezieher SGB II Referenznummer der Bekanntmachung: 29/2023
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Auskünfte werden ausschließlich über das Vergabeportal erteilt: http://www.subreport.de/E47217753
E-Mail:
Telefon: +49 6172999-1350
Fax: +49 6172999-9822
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hochtaunuskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Primero 2.0 - Qualifizierungs-/Einstiegsmaßnahme für Neuantragsteller und Leistungsbezieher SGB II
Primero 2.0 - Qualifizierungs-/Einstiegsmaßnahme für Neuantragsteller und Leistungsbezieher SGB II.
Die Maßnahme Primero 2.0 stellt die Einstiegsmaßnahme für jeden Neuantragsteller und Neuleistungsbezieher im SGB II dar. Primero 2.0 soll dabei alle eventuellen Themen anreißen können, die den typischen eLb betreffen könnten, daher gestaltet sich die nominelle Themenauswahl der Maßnahme sehr vielfältig. Es wird die Möglichkeit bestehen, dass auch Bestandskunden zur Maßnahme zugewiesen werden.
Die Teilnehmer werden für 6 Monate der Maßnahme zugewiesen.
Es sind vom Auftragnehmer 125 Maßnahmenplätze vorzuhalten. Es besteht die Möglichkeit einer Aufstockung der Maßnahmenplätze in zwei Stufen. Die erste Stufe umfasst eine Aufstockung auf 150 Maßnahmenplätze. Die zweite Aufstockung ist eine Erhöhung auf 175 Maßnahmenplätze. Beide Aufstockungsoptionen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers.
Die Maßnahme "Primero 2.0" beginnt am 01.08.2023 und endet vorbehaltlich gezogener Verlängerungsoptionen am 31.07.2025.
Der Durchführungsort muss sich in Oberursel (Taunus), Friedrichsdorf oder Bad Homburg v.d.H. befinden. Der Auftragnehmer hat Maßnahmenräumlichkeiten einzurichten, welche in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgesucht werden können. Die Gehzeit vom/zum öffentlichen Verkehrsmittel soll 10 Minuten nicht überschreiten.
Durchführung von
Es handelt sich um eine Maßnahme zur Orientierung, Aktivierung und Stabilisierung von erwerbs-fähigen Hilfebedürftigen im SGB II Antragverfahren und Leistungsbezug nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III.
Die Teilnehmer in Primero 2.0 sollen die Maßnahme mit einer Perspektive beenden. Diese Perspektive muss entsprechend konkret dargestellt und erarbeitet werden. Ein Ziel kann die nachhaltige Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein. Ein Ergebnis der Maßnahme kann aber ebenso eine Teilnahme an einer passenden Folgemaßnahme oder realistischen Qualifizierung sein, die weitere Vermittlungshemmnisse der Teilnehmer bearbeitet.
Der Teilnehmer soll gestärkt aus der Maßnahme austreten und eine klare und realistische Idee haben, wo der weitere berufliche Weg hinführen wird.
Der Hochtaunuskreis behält sich vor, die Gesamtlaufzeit der Maßnahme über den 31.07.2025 hinaus für weitere 24 Monate einmalig zu den Konditionen dieser Ausschreibung zu verlängern. Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption teilt der Hochtaunuskreis dies dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ende der Maßnahme schriftlich mit. Die Maßnahme endet auch in diesem Fall, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Verlängerungszeitraums.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Primero 2.0 - Qualifizierungs-/Einstiegsmaßnahme für Neuantragsteller und Leistungsbezieher SGB II
Postanschrift: Alter Markt 1-2
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber/Bieter gibt die „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen“ nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) ab.
Der Bewerber/Bieter gibt zudem die Eigenerklärung betreffend Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, ab.
Beide Erklärungen befinden sich in Anlage III-4 und III-10 der Vergabeunterlagen und sind in Textform (§ 126b BGB) zu leisten.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 615112-6834
Fax: +49 615112-5816
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)