Arbeitnehmerüberlassung 2 AK (m, w, d) „Demontage- und Servicetätigkeiten“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000268039

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Postanschrift: Latzower Straße 1
Ort: Rubenow
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 3835440
Fax: +49 3835445454
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewn-gmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des Privatrechts; Zuwendungsempfänger des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rückbau nuklearer Anlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitnehmerüberlassung 2 AK (m, w, d) „Demontage- und Servicetätigkeiten“

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000268039
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Arbeitnehmerüberlassung 2 AK (m, w, d) „Demontage- und Servicetätigkeiten“ für den EnKK-Standort Philippsburg (KKP2) – Projekt REC2 „Abbau der RDB-Einbauten und Entsorgung der Core-Schrotte“

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Arbeitnehmerüberlassung 2 AK (m, w, d) „Demontage- und Servicetätigkeiten“ für den EnKK-Standort Philippsburg (KKP2) – Projekt REC2 „Abbau der RDB-Einbauten und Entsorgung der Core-Schrotte“

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1. Optionsverlängerung: 01.09.2024 bis 31.10.2024

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 082-249646
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitnehmerüberlassung 2 AK (m, w, d) „Demontage- und Servicetätigkeiten“

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

weil kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/05/2023