Konzept zum Einsatz einer alternativen Antriebsform im SPNV, insbesondere für die dieselbetriebenen Strecken in Sachsen-Anhalt

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Ralf Kunze
E-Mail:
Telefon: +49 391/53631403
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nasa.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Konzept zum Einsatz einer alternativen Antriebsform im SPNV, insbesondere für die dieselbetriebenen Strecken in Sachsen-Anhalt

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrages ist die Erstellung eines Konzeptes für die dieselbetriebenen Strecken in Sachsen-Anhalt mit alternativen Antrieben, der zugehörigen erforderlichen Infrastruktur, eines entsprechenden Fahrzeugkonzeptes und Fahrzeugbeschaffung und den relevanten Energieversorgungsketten, der Erstellung eines Abschlussberichtes mit einer entsprechenden Datenbasis.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 140 600.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Deutschland hat die Weichen für den Klimaschutz gestellt. Damit haben Dieseltriebzüge im Schienenpersonennahverkehr mittelfristig ausgedient. Vor diesem Hintergrund möchte die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH für die Dieselstrecken im Bundesland Sachsen-Anhalt Untersuchungen zur Bedienung durch SPNV-Fahrzeuge mit alternativen Antrieben umfassend durchführen lassen. Aktuell stehen objektiv zurzeit nur drei alternative Antriebskonzepte zur Wahl: Der Batteriezug (BEMU) – um Strecken von ca. 80 bis 130 km ohne Oberleitung zu überbrücken, der Brennstoffzellentriebzug (HEMU) – für Liniennetze ohne Oberleitungen bzw. sehr lange oberleitungsfreie Strecken oder der Elektrotriebzug (EMU), falls eine durchgehende Elektrifizierung möglich ist. Denkbar sind auch hybride Varianten unter Einbeziehung eines Dieselantriebes, insbesondere zur Gestaltung von Zwischenlösungen; wobei diese mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit zu prüfen sind. Für einen Übergangszeitraum ist der Einsatz von alternativen Kraftstoffen, z. B. HVO (hydro-treated Vegetable Oil, in die Untersuchung mit einzubeziehen.

Die zu untersuchenden Netze sollen auch die vorhandenen elektrifizierten Netze einschließen sowie in einer vergröberten Ebene den Güterverkehr einbeziehen, um Synergien zu ermitteln.

Das Dieselnetz Sachsen-Anhalt wird 12/2032 neu vergeben und zu diesem Zeitpunkt soll ein Wechsel vom DMU zu einer alternativen Antriebsform erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technische Umsetzung sowie Datenaufbereitung (Konzept) / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Angebotspräsentation / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 015-041314
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Konzept zum Einsatz einer alternativen Antriebsform im SPNV, insbesondere für die dieselbetriebenen Strecken in Sachsen-Anhalt

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: TransportTechnologie-ConsultKarlsruhe GmbH (TTK GmbH)
Postanschrift: Durlacher Allee 73
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 140 600.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.subreport-elvis.de/E73135847. Mündliche bzw. telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Weitere Informationen zur elektronischen Vergabe erhalten Sie im Dokument AA_DISA_2023_100_Teilnahmebedingungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die nachfolgenden Vorschriften:

§ 135 GWB Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2023