Streckenplanung Lph. 3- 6 u. Planung Bauwerke 1, 3, 4, 5, 6, 7 u. 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 223979
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pampower Straße 68
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385-58881010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Streckenplanung Lph. 3- 6 u. Planung Bauwerke 1, 3, 4, 5, 6, 7 u. 8
Im Rahmen des hier gegenständlichen VgV-Verfahrens sollen die Planungsleistungen für das BVWP-Projekt "B 104 OU Schwerin, B 106 bis Paulsdamm" ausgeschrieben und vergeben werden. Die Ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Streckenplanung für die Leistungsphasen 3 bis 6 (Leistungsphasen gem. HOAI) und Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie Fachplanung Tragwerksplanung für die Bauwerke 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8. Des Weiteren umfasst die Ausschreibung die Planung des Rückbaus zweier vorhandener Bauwerke und die Sicherheits- u. Gesundheitskoordination für die Gesamtmaßnahme.
Schwerin
Planungsleistungen für Gesamtvorhaben der Leistungsphasen ab der Voruntersuchung/Linienbestätigung der Strecke:
Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 3 bis 6 nach HOAI
Objektplanung Ingenieurbauwerke Bauwerke 1, 3, 4, 5, 6, 7 + 8
Fachplanung Tragwerksplanung Bauwerke 1, 3, 4, 5, 6, 7 + 8
Sicherheits- u. Gesundheitskoordination Gesamtmaßnahme
Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Rückbau der Paulsdammbrücke
Fachplanung Tragwerksplanung für den Rückbau der Paulsdammbrücke
Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Rückbau der Brücke ü. den Wickendorfer Kanal
Objektplanung Verkehrsanlagen für Radweg zwischen Wickendorf und dem Knotenpunkt B 104 & B 106
Bei zusätzlichen sich aus der Planung ergebenden Untersuchungen/Planungsleistungen und/oder bei Verzögerungen im Baurechtsverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 45 (1) Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz
§ 45 (4) Nr. 2 VgV i. V. m. § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
§ 45 (1) Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 (4) Nr. 4 VgV:
Der Bieter muss mindestens folgenden Jahresumsatz in den nachfolgenden Tätigkeitsbereichen des Auftrags aufweisen:
o Objektplanung Verkehrsanlagen: 750.000,00 € (brutto)
o Objektplanung Ingenieurbauwerke: 500.000,00 € (brutto)
o Fachplanung Tragwerksplanung: 500.000,00 € (brutto)
Die v. g. Mindestjahresumsätze im jeweiligen Tätigkeitsbereich des Auftrags muss der Bieter jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben, damit dieser Mindeststandard als erfüllt gilt. Bei Bietergemeinschaften wird die Summe der Jahresumsätze in dem jeweiligen Tätigkeitsbereich des Auftrags der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft gebildet und bildet dann die Grundlage für die Prüfung der geforderten Mindestjahresumsätze.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV i. V. m. § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personen-schäden in Höhe von 3,00 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,00 Mio. € gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und es muss in diesem Fall der Versicherungsschutz für alle Mitglieder jeweils in voller Höhe bestehen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV i.V.m. § 75 (5) VgV: Firmenreferenzen
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden soll.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsfrist wird 35 auf 30 Tage reduziert, da eine elektronische Übermittlung der Angebote von der Vergabestelle akzeptiert wird und dies gem. § 15 Abs. 4 VgV die Möglichkeit für die Rezierung der Angebotsfrist um 5 Tage eröffnet.
elektronische Öffnung
elektronische Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: +49 3855885165
Fax: +49 3855884855817
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Pampower Straße 68
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Telefon: +49 385-58881010