motormanuelle Holzernte und Rücken im Forstamtsbereich Bad Dürkheim; Erweiterung der Rahmenvertragsunternehmen Referenznummer der Bekanntmachung: mmHEuR-2023-05-04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserslauterer Str. 343
Ort: Bad Dürkheim
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 67098
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6322-94670
Fax: +49 6322-946729
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
motormanuelle Holzernte und Rücken im Forstamtsbereich Bad Dürkheim; Erweiterung der Rahmenvertragsunternehmen
Motormanuelle Holzerntedienstleistungen mit Rücken inkl. sortenweise Polterung des Holzes am LKW-befahrbaren Weg von ca. 5.000 m³ im ersten Jahr und ca. 10.000 m³ in den Folgejahren. Alle Mengen sind inkl. NH-Holz ausgeschrieben.
Bei dieser Vergabe handelt es sich um die Erweiterung der Rahmenvertragsunternehmen für die bereits ausgeschriebene und zugeschlagene Vergaben mmHEuR-2022-05-01 (Ursprungsvergabe) und mmHEuR-2022-05-03 (1. Erweiterung). Mit der Erweiterung um weitere Vertragsunternehmen soll sichergestellt werden, dass der Bedarf des Auftraggebers jederzeit gedeckt werden kann. Die neuen Rahmenvertragspartner werden, auch bei wirtschaftlicheren Angeboten, an das aktuelle Ranking angehängt.
Die Einzel-Abrufe erfolgen bedarfsweise während der Vertragslaufzeit nach vertraglich festgelegter Rangfolge. Somit haben die RV-Partner*innen keinen Anspruch auf das komplette Leistungsvolumen.
Forstamt Bad Dürkheim Kaiserslauterer Str. 343 67098 Bad Dürkheim Einsatzreviere:
Drachenfels
Hardenburg
Isenach
Jägertal
Motormanuelle Holzerntedienstleistungen mit Rücken inkl. sortenweise Polterung des Holzes am LKW-befahrbaren Weg von ca. 5.000 m³ im ersten Jahr und ca. 10.000 m³ in den Folgejahren. Alle Mengen sind inkl. NH-Holz ausgeschrieben.
Bei dieser Vergabe handelt es sich um die Erweiterung der Rahmenvertragsunternehmen für die bereits ausgeschriebene und zugeschlagene Vergaben mmHEuR-2022-05-01 (Ursprungsvergabe) und mmHEuR-2022-05-03 (1. Erweiterung). Mit der Erweiterung um weitere Vertragsunternehmen soll sichergestellt werden, dass der Bedarf des Auftraggebers jederzeit gedeckt werden kann. Die neuen Rahmenvertragspartner werden, auch bei wirtschaftlicheren Angeboten, an das aktuelle Ranking angehängt.
Die Einzel-Abrufe erfolgen bedarfsweise während der Vertragslaufzeit nach vertraglich festgelegter Rangfolge. Somit haben die RV-Partner*innen keinen Anspruch auf das komplette Leistungsvolumen.
Der Auftraggebr kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern (Optionen). Enthält die Rahmenvereinbarung eine solche Option, verlängert sich der Vertrag stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes den Vertrag schriftlich zu kündigen.Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wenn nach Recht des Herkunftsstaates des Bieters für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Eintragung in einem Register) erforderlich ist, ist dies mit dem Angebot mitzuteilen.
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Weiterhin bestätigt die Bieterin oder der Bieter in der Bietererklärung, dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht sich die Erklärung nachweisen zu lassen (Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichts).
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung bzgl. der Erfüllung zur Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht sich die Erklärung nachweisen zu lassen (Bescheinigung des Finanzamtes).
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung bzgl. Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht sich die Erklärung nachweisen zu lassen (Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft).
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung bzgl. der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht sich die Mitgliedschaft nachweisen zu lassen (Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft).
Erklärungen in Form der Bietererklärung und Erklärung zu den Beschäftigungsverhältnissen und zur Sach- und Fachkunde des eingesetzten Personals im Bezug auf die berufliche Leistungsfähigkeit des eingesetzten Personals. Die letztgenannte Erklärung ist spätestens vor Beginn der Leistungserbringung dem Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftragnehmer muss nach RAL, DFSZ, KFP oder gleichwertig zertifiziert sein. Dies ist dem Auftraggeber mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Ggf. ist die Erklärung zur Bietergemeinschaft lt. Anlage dem Angebot beizulegen.
Ggf. ist die Erklärung zum Einsatz von Subunternehmen im Angebotsformblatt zu tätigen -Bei vorgesehener Zuschlagserteilung muss der Bieter, auf Aufforderung des Auftraggebers, die oben aufgeführten Erklärungen und Nachweise für das Subunternehmen und deren eingesetztes Personal einschl. der Verpflichtungserklärung und der Firmendaten incl. technischer Daten -nur wenn notwendig- einreichen.
Die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an Straßen setzt bei erforderlichen verkehrsrechtlichen und behördlichen Anordnungen der zuständigen Behörde voraus, dass der Auftragnehmer die geforderte Sach- und Fachkunde nach RSA 95 selbst oder durch einen Mitarbeiter, dem die Bauleitung verantwortlich übertragen wird, nachweisen kann. Soll der Auftragnehmer nach den Angaben und Hinweisen im Leistungsverzeichnis bei einzelnen Maßnahmen, Hiebspositionen bzw. Losen Verkehrssicherungsmaßnahmen dieser Art im Rahmen der Auftragsdurchführung übernehmen, hat er die Sach- und Fachkunde mit der Angebotsabgabe -im Angebotsformblatt- nachzuweisen. Die fachkundige Person hat während der Durchführung der Maßnahme vor Ort zu sein.
Die angebotene Technik muss gewährleisten, dass die Anforderungen der AGB-F im Hinblick auf die geforderten Qualitätsstandards -Anlage 1 ff der AGB-F- eingehalten werden. Insbesondere muss eine boden-, verjüngungsschonende und waldpflegliche Holzernte möglich sein.
Der Einsatz der Aufarbeitungsaggregate soll eine HVA-konforme Holzvermessung gemäß den Vorgaben des jeweils gültigen KWF-Lastenheftes Harvestervermessung gewährleisten.
Die mit motormanuellen Fällarbeiten eingesetzten Arbeitskräfte besitzen die nach Ziffer 4.2 AGB-F geforderte Sach- und Fachkunde.
Die AGB F ist im Internet unter www.wald-rlp.de einsehbar - dort unter Nutzen, Waldarbeit, Unternehmereinsatz
Die Sach- und Fachkunde durch Berufsausbildung zum Forstwirt und vergleichbar muss gegeben sein, ebenso die Sach- und Fachkunde durch anerkannten Motorsägen-Lehrgang bzw. MS-Prüfung.
Ab 01.01.2017 werden neben den vor diesem Stichtag von Landesforsten RLP anerkannten Sach- und Fachkundebescheinigungen nur noch die abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Forstwirt/in oder das europäische Motorsägen-Zertifikat ECC nach dem ECC Level 3 -gilt nicht für Windwurf, hierfür ist Level 4 erforderlich- als Nachweis anerkannt.
Ausreichende Deutschkenntnisse zum Absetzen von Notrufen müssen vorhanden sein.
Maschinenfahrer müssen einen Führerschein besitzen.
Zu beachten sind die AGB-F in der gültigen Fassung und die weiteren Vorgaben aus dem Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Forstamt Bad Dürkheim
Bieter*innen sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYY6YCHN
Postanschrift: Geschäftsstelle -, Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: