digital Turnaround - Lieferung Software zur Erfassung und Auswertung von vorfeldseitiger Bodenabfertigung Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2023-0091
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 1b
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): https://vergabekooperation.berlin/NetServer
E-Mail:
Fax: +49 306091-70641
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
digital Turnaround - Lieferung Software zur Erfassung und Auswertung von vorfeldseitiger Bodenabfertigung
Beschaffung einer kamerabasierten Software welche:
• definierte Abfertigungsereignisse erfasst + m. H. v. einer intelligenten Software (selbstlernendes System) auf Abweichungen hinweist / gegen vordefinierte Abfertigungszeiten läuft
• auf Probleme in der Abfertigung durch definierte "Alarme" hinweist
• idealerweise mit den Kameras der Andockführungssysteme am BER kompatibel ist
• mittels AODB Daten "gefüttert" wird (bspw. Flugplandaten, AIBT)
• ausschließlich für die FBB zur Verfügung steht
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Beschaffung einer kamerabasierten Software welche:
• definierte Abfertigungsereignisse erfasst + m. H. v. einer intelligenten Software (selbstlernendes System) auf Abweichungen hinweist / gegen vordefinierte Abfertigungszeiten läuft
• auf Probleme in der Abfertigung durch definierte "Alarme" hinweist
• idealerweise mit den Kameras der Andockführungssysteme am BER kompatibel ist
• mittels AODB Daten "gefüttert" wird (bspw. Flugplandaten, AIBT)
• ausschließlich für die FBB zur Verfügung steht
sowie die dafür erforderlichen Dienstleistungen:
• Herbeiführung der Betriebsbereitschaft inkl. Customizing
• Wartung der Software
• Schulungen
• Dokumentation
Das Projekt ist übergeordnet in 3 Realisierungspakete bezogen auf die zu erfassenden Vorfelder unterteilt, wobei Paket II und Paket III optionale Leistungen darstellen:
• Paket I: Vorfeld A (beinhaltet die Anbindung von 8 Positionen)
Durch den Auftragnehmer ist keine Hardware zur Verfügung zu stellen. Diese wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
optional: einmalige 12-monatige Vertragsverlängerung (Wartung/Betrieb) bis Ende 2027
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der aufgeführten Mindestzahl von wertungsfähigen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
1. Option 1 = Phase/Paket II mit den Phasen 2-4: Erweiterung des Systems auf die Vorfelder B/C und Rest A (insgesamt 41 Positionen), inkl. Wartung & Betrieb
2. Option 2 = Phase/Paket III: Erweiterung des Systems auf die Vorfelder und D/E (weitere 56 Positionen) inkl. Wartung/Betrieb
3. Option 3 = einmalige 12-monatige Vertragsverlängerung (Wartung/Betrieb) bis Ende 2027
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf der optionalen Leistungen. Im Falle eines nicht erfolgten Abrufes der optionalen Leistungen kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach der Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Der AG wird die VU erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und Telefonnummer.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz zur Verfügung.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz zur Verfügung.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur Verfügung.
5)
Mit der Eigenerklärung wird die Vertraulichkeitserklärung und DSVO akzeptiert.
6)
Der Bewerber erklärt, dass kein Verstoß gegen Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
Nachweis des Gesamtjahresumsatzes der Unternehmung in € netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2021-2022); alternativ, wenn 2022 noch nicht abgeschlossen ist: 2019-2020-2021) Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Gesamtjahresumsatz der Unternehmung (€ netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2021-2022; alternativ, wenn 2022 noch nicht abgeschlossen ist: 2019-2020-2021) in Höhe von 1.600.000,00 € pro Jahr.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
1) Unternehmensreferenzen
Durch die Bewerber/BwG sind mindestens 2 Referenzen einzureichen, die hinsichtlich Art &Umfang mit den zu vergebenden Leistungen (Pkt.II.1.4) vergleichbar sind und folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenznehmers (z.B. Bewerber, Mitglied der BwG/NU etc.),
— Bezeichnung des Referenzobjektes,
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnr.
— Auftragsvolumen
— Beschreibung Art und Umfang der Leistung
— Projektaufwand in Personentagen
— Zeitraum der Leistungserbringung
Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Mindestanforderungen müssen abschließend in zwei Referenzen erfüllt werden.
2) Unabhängigkeitserklärung
Der Bewerber sollte unabhängig von den Nutzern und Bodenverkehrsdienstleistern am Flughafen Berlin Brandenburg sein. Das heißt, er sollte weder durch eine Luftverkehrsgesellschaft, die am Flughafen Berlin Brandenburg operiert, beherrscht werden, noch durch ein Abfertigungsunternehmen mit einer gültigen Konzession zur Erbringung von Bodenverkehrsdiensten am Flughafen Berlin Brandenburg.
Für die geforderte Unabhängigkeitserklärung gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 2) stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, was von den Bewerbern genutzt werden soll.
zu 1) Unternehmensreferenzen
Durch die Bewerber/BwG sind mindestens 2 Referenzen einzureichen, die hinsichtlich Art &Umfang mit den zu vergebenden Leistungen (Pkt.II.1.4) vergleichbar sind und folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenznehmers (z.B. Bewerber, Mitglied der BwG/NU etc.),
— Bezeichnung des Referenzobjektes,
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnr.
— Auftragsvolumen
— Beschreibung Art und Umfang der Leistung
— Projektaufwand in Personentagen
— Zeitraum der Leistungserbringung
TNA können nur berücksichtigt werden, wenn in den beiden eingereichten Referenzen (kumuliert) alle der nachfolgenden Mindestanforderungen nachgewiesen werden:
a) Bei beiden Referenzen soll der Leistungszeitraum nicht länger als 3 Jahre (ab Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung) zurückliegen.
b) Bei mindestens einer Referenz muss nachgewiesen werden, dass die Software an einem Flughafen mit mind. 20 Mio. Passagieren im Einsatz ist.
c) Bei mindestens einer Referenz hat die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft (Lieferung Software, Anschluss an die Kamerasysteme und Produktivsetzung der Software) für ein in Art und Umfang vergleichbares Projekt maximal 10 Wochen gedauert.
d) Bei mindestens einer Referenz muss das Projektvolumen mindestens 500.000,00 € sein.
Die Nichterfüllung der genannten Mindeststandards führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Für die geforderten Angaben gemäß Ziffer III.1.3) stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, welches von den Bewerbern genutzt und im Excel Format eingereicht werden soll.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
- Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den "Teilnahmeantrag" als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
a) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
b) Sollten Arbeiten im Sicherheitsbereich des Flughafens notwendig werden, muss das durch den AN einzusetzende Personal vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
c) Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Form.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2023-0091 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 15.06.2023, 11:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de