Lieferung von 15 Krankenkraftwagen gem. DIN EN 1789 Typ C (RTW) Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0227-38-VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2241/13-3165
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 15 Krankenkraftwagen gem. DIN EN 1789 Typ C (RTW)
Lieferung von 15 Krankenkraftwagen gem. DIN EN 1789 Typ C (Rettungswagen), davon 6 Fahrzeuge für die Stadt Königswinter und 9 Fahrzeuge für den Rhein-Sieg-Kreis
Da erst die Kombination des Fahrzeugs mit dem jeweiligen rettungsdienstlichen Ausbau zu einer nutzungsfähigen technischen Einheit führt, wird unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes das Gesamtfahrzeugkonzept bewertet.
Der Zuschlag erfolgt auf die Angebote, die - unter Berücksichtigung der durch den Bieter abgegebenen Erklärungen zur Leistungserbringungsmöglichkeit - in Kombination beider Lose (Fahrzeug und Ausbau) die insgesamt höchste Punktzahl des jeweiligen Fahrzeugkonzepts erzielen und somit die für den Auftraggeber wirtschaftlichste Gesamtlösung darstellen.
Zu weiteren Einzelheiten der Bewertung der Angebote wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Fahrgestelle für den Auf-/Ausbau als Krankenkraftwagen gem. DIN 1789 Typ C (Rettungswagen)
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg. Die Lieferung der Fahrgestelle durch den Auftragnehmer des Loses 1 hat an den Fahrzeugausbauer (Auftragnehmer des Loses 2) zu erfolgen. Namen und Anschrift werden im Rahmen der Auftragsabwicklung mitgeteilt.
Durch den Fahrzeugausbauer (Auftragnehmer des Loses 2) sind die fertiggestellten Fahrzeuge frei zur Verwendungsstelle im Rhein-Sieg-Kreis zu überführen.
Lieferung von Transporterfahrgestellen mit Einzel-Fahrerhauskabine (Linkslenker) zum Zweck des Ausbaus als Krankenkraftwagen gem. DIN EN 1789 Typ C (Rettungswagen)
Die Vergabeunterlagen sehen folgende Optionen vor:
- Erweiterung der Anschlussgarantie und des Wartungspaketes zum Fahrzeugkomplettservice (Details siehe Vergabeunterlagen)
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragsausführungs- und Lieferzeitraum max. 30 Wochen beträgt.
Auf-/Ausbau als Krankenkraftwagen gem. DIN 1789 Typ C (Rettungswagen)
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg. Die Lieferung der Fahrgestelle durch den Auftragnehmer des Loses 1 hat an den Fahrzeugausbauer (Auftragnehmer des Loses 2) zu erfolgen. Namen und Anschrift werden im Rahmen der Auftragsabwicklung mitgeteilt.
Durch den Fahrzeugausbauer (Auftragnehmer des Loses 2) sind die fertiggestellten Fahrzeuge frei zur Verwendungsstelle im Rhein-Sieg-Kreis zu überführen.
Auf-/Ausbau von Nutzfahrzeuggestellen zum Krankenkraftwagen gem. DIN EN 1789 Typ C (Rettungswagen)
Die Vergabeunterlagen sehen folgende Optionen vor:
- Lieferung einer elektrohydraulischen, nach DIN EN 1789 und DIN EN 1865-5 geprüften Ambulanztisches inkl. kraftunterstütztem Beladesystem (Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen)
- Lieferung und Montage einer Einzugshilfe für ruck- und erschütterungsfreie Verlastung der Stollenwerk-Fahrtrage inkl. automatischer Verriegelung auf dem Ambulanztisch (Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen).
Der Auftraggeber behält sich vor, die vorgenannten Optionen für einzelne Fahrzeuge abzurufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären. Die Erklärung ist - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmer fristgerecht vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete vorgelegte Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.
a) Referenzangaben unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), der Angabe des Leistungsumfangs (Fahrgestell/Auf- bzw. Ausbau), Anzahl der gelieferten Fahrzeuge und dem Lieferzeitpunkt.
b) Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Nachunternehmer/Eignungsleiher
Mindestanforderungen an die Referenzprojekte für Los 1
- Referenzprojekte über die abgeschlossene Lieferung vergleichbarer Nutzfahrzeuggestelle zum Zweck des Ausbaus als Krankenkraftwagen gem. DIN EN 1789 Typ C (Rettungswagen)
- mindestens 5 Referenzprojekte von fünf verschiedenen in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen und im Rettungsdienst aktiv tätigen Auftraggebern (z.B. Berufsfeuerwehren, Hilfsorganisationen), davon
- mindestens eine Referenz über die Lieferung von mindestens drei Fahrzeugen
- mindestens vier Referenzen über die Lieferung von mindestens einem Fahrzeug.
- Referenzzeitraum: ab Mai 2020
Mindestanforderungen an die Referenzprojekte für Los 2:
- Referenzprojekte über die abgeschlossene Lieferung vergleichbarer Ausbauten von Nutzfahrzeuggestellen zum Zweck des Ausbaus als Krankenkraftwagen gem. DIN EN 1789 Typ C (Rettungswagen)
- mindestens 5 Referenzprojekte von fünf verschiedenen in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen und im Rettungsdienst aktiv tätigen Auftraggebern (z.B. Berufsfeuerwehren, Hilfsorganisationen), davon
- mindestens eine Referenz über die Lieferung von mindestens drei Fahrzeugen
- mindestens vier Referenzen über die Lieferung von mindestens einem Fahrzeug.
- Referenzzeitraum: ab Mai 2020
Für beide Lose gilt:
Sofern der Bieter gleichwertige Referenzen aus der EU insbesondere unter Beachtung der genannten Anforderungen vorweisen kann, so sind diese innerhalb der Wertung grundsätzlich zulässig.
Aufgrund der beschriebenen Umstände und Leistungsanforderungen ist jedoch davon auszugehen, dass es sich bei den Referenzen grundsätzlich um in der Bundesrepublik Deutschland ansässige und im Rettungsdienst aktiv tätige Auftraggeber (z.B. Berufsfeuerwehren, Hilfsorganisationen) handelt, die seitens des Bieters beliefert wurden.
Für die Abgabe der Erklärungen wird die Verwendung des Formblattes "Referenzen" empfohlen.
Die Erklärungen zu den Referenzen werden stichprobenartig geprüft. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes.
Sofern hierdurch die Mindestanzahl der geforderten Referenzprojekte unterschritten wird, muss das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Eine Nachbesserung bereits abgegebener Referenzen ist unzulässig.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat und diese dem Auftraggeber auf Verlangen kurzfristig vorgelegt werden können.
Neben der Gesetzestreue, Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten folgende Bedingungen:
Der Abschluss des Integritätsvertrags ist zwingende Voraussetzung für die Erteilung des Auftrages durch den Rhein-Sieg-Kreis. Dieser kann auf dem Vergabeportal eingesehen sowie heruntergeladen werden und ist der Vergabestelle auf Verlangen in unterzeichneter Ausfertigung vorzulegen.
Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf die vorgesehenen Auftragnehmer beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag umfasst die Lieferung von sechs Rettungswagen für die Stadt Königswinter und neun Rettungswagen für den Rhein-Sieg-Kreis. Die Beschaffungsmaßnahme wird durch den Rhein-Sieg-Kreis durchgeführt.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes und signiertes Angebotsformular
- ausgefülltes Leistungsverzeichnis / Los
- Betriebs- und Servicekonzept (Los 2)
- Bietergemeinschaftserklärung (nur von Bietergemeinschaften auszufüllen, Textform ausreichend)
Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
- Formblatt "Referenzen"
- Formblatt "Unteraufträge"
- ggf. schriftlicher Hinweis des Bieters auf eventuelle notwendige Ausnahmegenehmigungen
Erklärungen / Nachweise, die spätestens auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind (Anforderung nur bei Bietern in der engeren Wahl):
- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert)
- Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise für Nachunternehmer
- unterschriebene Ausfertigung des Integritätsvertrags
zusätzlich für Los 1:
- Nachweis eines Umweltmanagementsystems
- Freigabe Fahrzeughersteller für die Wirbelstrombremse / Retarder
- Freigabe Fahrzeughersteller für das Hinterachs-Luftfederungssystem
zusätzlich für Los 2:
- nachrichtlich: Einzelkosten je Prüfung im Kostenblock A 12
- Materialmuster der Bodenplatte, inkl. technischen Datenblatt
- Dynamischer Festigkeitsnachweis für den Kofferaufbau und die Innenausstattung
- Prüfungen und Nachweise zur Krankentragenaufnahme
- Prüfung des Innengeräuschpegels gem. DIN 1789, Abschnitt 5.2
- Prüfung der Heizungsanlage
- Prüfung der Kühlanlage (Klimatisierung)
- Prüfung der Innenbeleuchtungswerte
- Prüfung nach DIN 13500 - Kofferaufbauten für Krankenkraftwagen
- Nachweis der Verwindungs-/Torissionsteifigkeit des rettungsdienstlichen Aufbaus
- Eigenschaften des Möbelwerkstoffes und der übrigen verwendeten Materialien
- Gewichtsbilanzierung
- vorläufige Energiebilanz
- Qualitätsmanagementzertifikat
- Aufbauherstellerzertifizierung
- technische Zeichnungen
- Nachweis des Mobilen Service- und Wartungsdienstes
- Nachweis eines autorisierten Service - Stützpunktes
- Konformitätserklärung des Herstellers der Sauerstoffanlage
- Freigabe Fahrzeughersteller für das Schneeketten-Kreiselsystem
- Freigabe Fahrzeughersteller für die Motorvorwärmung
Als Geschäftssprache gilt die deutsche Sprache. Sämtliche Angebotsunterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen. Fremdsprachlichen Unterlagen, auch wenn diese in englischer Sprache verfasst sind, muss eine qualifizierte Übersetzung beigefügt werden. Diese ist sodann von einem in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer anzufertigen. Übersetzungen, welche von in Deutschland nicht anerkannten Übersetzern angefertigt wurden, können nicht akzeptiert werden.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Angebotsaufklärung vor, ein dem ausgeschriebenen Typ technisch vergleichbares Fahrgestell (Los 1) bzw. eines technisch vergleichbaren Krankenkraftwagen (Los 2) im Umkreis von 200 km in Augenschein zu nehmen oder bei größerer Entfernung sich durch den Bieter am Standort des Auftraggebers dieses vorführen zu lassen.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird über das Vergabeportal versendet.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind rechtzeitig bevorzugt über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDCXG
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3055
Fax: +49 221/147-2889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der obengenannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.