B 44 Strombrücke über den Rhein - Kurt-Schumacher-Brücke - Nachrechnung von BW 6516/903.A1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / 069
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 075-226192)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Walzmühlstraße 65
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 44 Strombrücke über den Rhein - Kurt-Schumacher-Brücke - Nachrechnung von BW 6516/903.A1
Nachrechnung und optionale Ertüchtigungsplanung von BW 6516/903.A1, Aufgrund der neuen Straßenbahnen (Rhein-Neckar-Tram) u. der wachsenden Verkehrsbelastung auf dem Verkehrsweg zwischen Mannheim und Ludwigshafen ist Nachrechnung erforderlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Geplante Mindestzahl: 3Höchstzahl: 4Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:Die Auswahl der Bewerber erfolgt in 3 Stufen:1.Stufe: Prüfung, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen und vollständig sind.2.Stufe: Prüfung der Eignung aufgrund der Ausschlusskriterien/Mindestanforderungen.3.Stufe: Prüfung und Bewertung anhand der Auswahlkriterien und deren GewichtungEs werden diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die Anforderungen der 1. Und 2. Stufe erfüllen und unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Kriterien in der 3.Stufe insgesamt die höchsten Punktwerte erreichen. Unter einer Mindestpunktzahl von 55 (von 100) Punkten gilt ein Bewerber als nicht geeignet. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Zur Angebotsabfrage werden drei bis vier Bewerber aufgefordert. Bei einer eventuellen Punktegleichheit kann die Auswahl durch Los getroffen werden. (§75 Abs. 6 VgV).Die maßgebenden Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge sind der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Punkt 7) zu entnehmen.
Geplante Mindestzahl: 3Höchstzahl: 4Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:Die Auswahl der Bewerber erfolgt in 3 Stufen:1.Stufe: Prüfung, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen und vollständig sind.2.Stufe: Prüfung der Eignung aufgrund der Ausschlusskriterien/Mindestanforderungen.3.Stufe: Prüfung und Bewertung anhand der Auswahlkriterien und deren GewichtungEs werden diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die Anforderungen der 1. Und 2. Stufe erfüllen und unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Kriterien in der 3.Stufe insgesamt die höchsten Punktwerte erreichen. Unter einer Mindestpunktzahl von 33 (von 84) Punkten gilt ein Bewerber als nicht geeignet. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Zur Angebotsabfrage werden drei bis vier Bewerber aufgefordert. Bei einer eventuellen Punktegleichheit kann die Auswahl durch Los getroffen werden. (§75 Abs. 6 VgV).Die maßgebenden Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge sind der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Punkt 7) zu entnehmen.