Planungs-, Ingenieur- u. weitere Leistungen zur Errichtung eines geförderten NGA-Netzes Bad Saulgau Referenznummer der Bekanntmachung: 659/22-AZ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moosheimer Straße 28
Ort: Bad Saulgau
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88348
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7581506110
Fax: +49 7581506110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-bad-saulgau.de/
Postanschrift: Panoramastraße 33
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71125359390
Fax: +49 711253593927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs-, Ingenieur- u. weitere Leistungen zur Errichtung eines geförderten NGA-Netzes Bad Saulgau
Die Stadtwerke Bad Saulgau plant die Errichtung von NGA-Netzen (FTTB) zur Beseitigung noch vorhandener "weißer Flecken" / „grauer Flecken“ / Erschließung von Gewerbegebieten / Erschließung von Schulen und Krankenhäusern und führt zu diesem Zweck eine EU-weite Ausschreibung der Planungs- und Ingenieurleistungen durch mit dem Ziel, ein Planungs- und Ingenieurbüro zu beauftragen .
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bad Saulgau liegt im Landkreis Sigmaringen und hat derzeit etwa 17.538 Einwohner. Seit mehreren Jahren arbeitet die Stadt zielgerichtet am Aufbau eines kommunalen Glasfaser-Netzes.
Die Stadtwerke Bad Saulgau plant die Errichtung von NGA-Netzen (FTTB) zur Beseitigung noch vorhandener "weißer Flecken" / „grauer Flecken“ / Erschließung von Gewerbegebieten / Erschließung von Schulen und Krankenhäusern. Die Stadt Bad Saulgau hat 2020 hierfür eine Markterkundung zur Breitbandversorgung durchgeführt. Die Stadt Bad Saulgau hat die Informationen aus den Antworten der Betreiber auf das Markterkundungsverfahren auswerten lassen. Bei der Versorgungsanalyse wurden in verschiedenen Bereichen in der Stadt unterversorgte Anschlüsse (weiße und graue Flecken) ermittelt. Zur FTTB-Versorgung der weißen Flecken (277) und dessen Vortrieb Upgrade (51) hat die Stadt einen entsprechenden Förderantrag nach dem Betreibermodell beim Bund gestellt. Ebenso hat die Stadt für einen Antrag für die Schulen und Krankenhäuser (2) und dessen Vortrieb Upgrade (8) gestellt. Im Rahmen des Grauen Flecken Programms wurden zwei Förderanträge (Südost- 480 Adressen und West – 260 Adressen) gestellt.
Alle förderfähigen Bereiche sollen nach dem Betreibermodel mit kommunaler, passiver gigabitfähiger FTTB-Infrastruktur geplant und ausgebaut werden. Für die Leistungen, die Inhalt dieser Ausschreibung sind, liegen die vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes (Az. 832.5/3-20 09BW200622, Az. 832.5/3-20 12BW200284, 832.6/10-22 01BW20982, 832.6/10-22 01BW20983) sowie die Ko-Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg vor (Az. 7-8433.4/710, Az 7-8433.4/709, Az. 7-8433.5/132, Az. 7-8433.5/131). Daher müssen bei diesem Vorhaben alle Vorgaben der einschlägigen Förderprogramme, Zuwendungsbescheide, Nebenbestimmungen sowie Hinweise und Auflagen hierzu beachtet und eingehalten werden. Dies ist für alle Anbieter bindend.
Die Stadt Bad Saulgau führt nun diese EU weite Ausschreibung der Planungs- und Ingenieurleistungen durch, mit dem Ziel, ein Planungs- und Ingenieurbüro zu beauftragen. Die Planung hat bis einschließlich der Bauüberwachung in enger Abstimmung mit der Stadt (nachfolgend Auftraggeber genannt) zu erfolgen. Mangels eines passenden Leistungsbildes in der HOAI 2021, welches den Leistungsumfang detailliert beschreibt, erfolgt die detaillierte Beschreibung der notwendigen Planungs- und Ingenieurleistung im folgenden Leistungsverzeichnis in Anlehnung an die HOAI 2021 ohne Bindung an den Basishonorarsatz oder den oberen Honorarsatz.
Die Leistungen des Auftragnehmers sind in zwei Festpreise zu benennen. Hierbei stellt der erste Teil, in Anlehnung an die HOAI, die Phasen 4 und 5 und der zweite Teil, in Anlehnung an die HOAI, die Phasen 6 bis 9 dar.
Die Planung soll nach einem Zeitplan durchgeführt werden. Der Beginn der Planung muss spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung erfolgen.
Für die Leistungserbringung gelten u.a.:
- Vorgaben des Fördermittelgebers (Den Link zum Download der entsprechenden Merk- und Hinweisblätter entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Zuwendungsbescheid)
- das Ausbaugebiet
- Zeitplan
- Leistungspflichten
- Bestandspläne vorhandener Leerrohre, derzeitiger Stand
- FTTB-Strukturplan
Bei fehlenden bzw. widersprüchlichen Vorgaben bzw. Angaben sind im Einzelnen Ab-stimmungen mit dem Auftraggeber erforderlich, die der Auftragnehmer in Eigeninitiative anzustreben hat.
Der Auftraggeber plant, unmittelbar nach Zuschlag mit den Planungsgesprächen zu beginnen. Der Auftragnehmer hat dafür rechtzeitig entsprechende Kapazitäten bereitzustellen, um den unmittelbaren Projektstart nach Auftragserteilung sicherzustellen. Der Terminplan für Planung und Realisierung muss vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Der Auftragnehmer hat ein Hausanschlussmanagement zur Einholung von Gestattungen für die Glasfaser-Hausanschlüsse aufzusetzen.
Einzuplanen sind alle bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude in den definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebieten. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehenen zusätzlichen Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis hinter die Grundstücksgrenze mitzuplanen.
Bauliche Maßnahmen (erstellte Trassen, POP-Gebäude oder -Gehäuse) sind vom Auftragnehmer exakt zu dokumentieren. Die Dokumentation muss entsprechend den GIS-Nebenbestimmungen der jeweiligen Förderbescheide aufbereitet sein. Die verschiedenen Dokumentationen sind termingerecht mit den Teilabrechnungen zu übergeben.
Vom Anbieter sind zwei Festpreise für die ausgeschriebenen Leistungen in der Preistabelle vorzunehmen. Diese Angaben dienen der Plausibilitätsprüfung und Einschätzung der Planungsqualität zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Unter Vorbehalt der Förderung werden weitere Hausanschlüsse im Bereich des Vortriebes und des Upgrades der weißen Flecken benötigt.
Nach Vorgabe des Fördermittelgebers sind nur die tatsächlich erbrachten Leistungen förderfähig. Für die finale Beantragung der Fördermittel sind vom obsiegenden Anbieter detaillierte Planungen entsprechend den GIS–Nebenbestimmungen der jeweiligen Förderbescheide vorzulegen.
Die Kosten für eventuell zusätzlich beauftragte Arbeiten sind im Auftragsfall getrennt auf separaten Rechnungen auszuweisen. Sollten Leistungen außerhalb der dort beschriebe-en Leistungen erforderlich sein, so muss über einen Nachtrag verhandelt werden, bevor diese zusätzlichen Arbeiten ausgeführt werden dürfen.
Der Fördergeber hat bekanntgegeben, dass die Hausanschlüsse im Bereich des Vortriebs vollständig hergestellt werden können, die genauen Konditionen stehen aber noch aus.
Der Fördergeber hat ferner eine Upgrade-Möglichkeit zu Grauen Flecken bekanntgegeben. Der entsprechende Änderungsantrag inkl. Vortrieb-Upgrade wurde bereits beschieden.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Zur Abgabe verbindlicher Erstangebote werden maximal 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen, die sodann Bieter/-Bietergemeinschaften genannt werden. Gehen nur 5 oder weniger Bewerbungen ein, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die den Mindestbedingungen entsprechen, werden nur diese zum weiteren Verfahren zugelassen. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, die den Form- und Mindestanforderungen genügen, werden nur die zum weiteren Verfahren zugelassen, die die höchste Punktezahl, gemäß nachfolgender Wertungsmatrix zur Eignungswertung erreichen. Zusammenfassend erfolgt dann die Punktvergabe wie folgt:
Referenzen max. 100 Punkte
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Berufsqualifikation Dipl. Ing., Dipl. Ing. (FH), oder ver-gleichbarer Bachelor oder Master. Es ist erforderlich, dass nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht die Berechtigung besteht, die Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen müssen für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung einen verantwortlichen Betriebsangehörigen benennen, der die genannte Berufsqualifikation erfüllt.
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Ge-setzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLoG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Die Mindestdeckungssumme muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Sach- und Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung betragen. Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens 2 – fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
- Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestumsatz netto im Bereich der zu vergebenden Leistungen, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr [Betrag gelöscht] Euro netto betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen sowie Eigenerklärung über die durch-schnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2020/2021/2022. Sämtliche Angaben haben in Vollzeitäquivalenten zu erfolgen. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.
- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlos-senen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Referenzen von Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen einschließlich Netzdokumentation. Es sind im Rahmen der Referenzen die im Formblatt Referenzen geforderten Angaben zu machen. Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen, die Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung der mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbarer passiver Breitbandinfrastrukturen zum Gegenstand haben. Zudem muss mindestens 1 der 3 zu benennenden Referenzen über die Planungs- und Ingenieurleistungen hinaus die Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmungen zu der Förderrichtlinie des Bundes und/oder des Landes Baden-Württemberg nach Ziffer 4. zum Gegenstand haben. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.