Planung und BÜ: Neubau des Niederschlags- und Schmutzwasserkanals in der Gemeinde Scharbeutz Referenznummer der Bekanntmachung: EW230313
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wagrienring 3-13
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4561399-248
Fax: +49 4561399-289
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und BÜ: Neubau des Niederschlags- und Schmutzwasserkanals in der Gemeinde Scharbeutz
Planung und Bauüberwachung: Neubau des Niederschlags- und Schmutzwasserkanals in der Gemeinde Scharbeutz im Bereich Kiepenberg mit anschließendem Straßenvollausbau, 3. BA
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gemeinsames Planungsprojekt zur Erneuerung des Regenwasserkanals der Gemeinde (Ortsentwässerungsbetrieb), des Schmutzwasserkanals des ZVO und der Trinkwasserleitung der ZVO Energie GmbH. Die Erneuerung betrifft die Pommernstraße und einen Teil der Oderstraße in der Gemeinde Scharbeutz. In diesem Zuge soll auch der Straßenvollausbau stattfinden für die Gemeinde. Planung anhand der Leistungsphasen 1-8 der HOAI und der örtlichen Bauüberwachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23556
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.