NB Technische Hochschule, Erw. Tiefgarage Residenzplatz, Err. Wohngeb. Kaminfegergasse - Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 341 Hochbauverwaltung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Neumarkt i.d.OPf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltungsamt
E-Mail:
Telefon: +49 9181255-1603
Fax: +49 9181255-202
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neumarkt.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NB Technische Hochschule, Erw. Tiefgarage Residenzplatz, Err. Wohngeb. Kaminfegergasse - Gerüstbauarbeiten
Neubau Außenstelle Technische Hochschule, Am Residenzplatz, Neumarkt i.d.OPf. - Gerüstbauarbeiten
Neubau Außenstelle Technische Hochschule, Am Residenzplatz, Neumarkt i.d.OPf.
Gerüstbauarbeiten:
- ca. 1 900 m² Fassadengerüst (Lastklasse 4, Breitenklasse W 09, 100 cm),
- ca. 490 m² Gerüst auf Schrägdach
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau Außenstelle Technische Hochschule, Am Residenzplatz, Neumarkt i.d.OPf. - Gerüstbauarbeiten
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90427
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/531277
Fax: +49 981/531837
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: +49 981 / 531277
Fax: +49 981 / 531837
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/531277
Fax: +49 981/531837
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Neubau Außenstelle Technische Hochschule, Am Residenzplatz, Neumarkt i.d.OPf.
Gerüstbauarbeiten:
- ca. 1 900 m² Fassadengerüst (Lastklasse 4, Breitenklasse W 09, 100 cm),
- ca. 490 m² Gerüst auf Schrägdach
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90427
Land: Deutschland
Die Ausführungsfristen / Vorhaltezeiten des Gerüstes verlängern sich aufgrund von witterungsbedingten Bauverzögerungen bei den Gewerken, die für die Ausführung ihrer Arbeiten ein Gerüst benötigen, wie folgt:
- Schrägdachgerüst Baukörper B bis ca. KW 19/2023
- Fassadengerüst Baukörper B bis ca. KW 23/2023
- Fassadengerüst Baukörper A bis ca. KW 24/2023
Zudem entstanden Mehraufwände für eine Überbrückung am Nord-Giebel, für eine Gerüsterweiterung über der Schrägverglasung Treppenhaus Fuge und für Gitterträger- und Hängekonstruktion bei der Fassade des Baukörpers B (auf Auflager Kalzipdach, inkl. Ausfachung und verschiedener Arbeitsebenen für die Natursteinfassade Dachfläche Mansarde).
Falls es sich bei der Auftragsänderung nicht bereits um eine nach § 132 Abs. 1 GWB unwesentliche Änderung handelt, ist die Auftragsvergabe gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig. Aufgrund der Witterungsverhältnisse kam es bei den Gewerken, die für die Ausführung Ihrer Arbeiten ein Gerüst benötigen, zu Verzögerungen. Durch die Auftragsänderung wird die Ausführungsfrist der Gerüstbauarbeiten und damit die Standzeit verlängert. Bei einem Wechsel des Auftragnehmers käme es zu zusätzlichen Kosten bedingt durch den kompletten Abbau und Neuaufbau des Gerüstes. Dies würde zu beträchtlichen Zusatzkosten führen und ist daher unwirtschaftlich. Zudem würde ein Ab- und Neuaufbau des Gerüstes zu einer weiteren Verzögerung im Bauablauf führen, was wiederum Auswirkungen auf die Ausführungsfristen der vom Gerüst abhängigen Gewerke hätte.Der Nachtrag liegt unterhalb der maximalen Erhöhung von 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB.