Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_09_5_2 - Stahlbau, Handläufe u. Geländer Ortspark Referenznummer der Bekanntmachung: IV_KH_09_5_2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Henschelring 2a
Ort: Kirchheim bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 899090902026
Fax: +49 89909099213
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_09_5_2 - Stahlbau, Handläufe u. Geländer Ortspark
Stahlbau, Handläufe und Geländer für den Ortspark, Stahlbauarbeiten, Metallbauarbeiten, Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Werkstatt- und Montageplanungen,
- Handläufe Aussichtsbalkon Hügelwäldchen
- Stahltreppe am Jugendzentrum
- Absturzsicherung am Jugendzentrum 1 und 2
- Absturzsicherung am Jugendzentrum 3
- Absturzsicherung am Jugendzentrum 4
- Handläufe für Wasserbalkon Süd
- Handläufe für Wasserbalkon Mitte
- Handläufe Treppe zum Rathaus
- Handläufe Rampe zur Fußgängerbrücke über St2082
- Handlauf um Park-Kanzel
- Handläufe Treppe Park-Kanzel
- Handlauf Kreisverkehr und
- Handlauf Kasse Kirchheim.
Bayerische Landesgartenschau Kirchheim b. München 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.