Reinigungsleistungen in Schulen der Stadt Hoyerswerda - Los 3.1 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung im Léon-Foucault-Gymnasium, D.-Bonhoeffer-Straße 20, 02977 Hoyerswerda Referenznummer der Bekanntmachung: I/60.13/23/06-VOL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: S.-G.-Frentzel-Str. 1
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoyerswerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen in Schulen der Stadt Hoyerswerda - Los 3.1 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung im Léon-Foucault-Gymnasium, D.-Bonhoeffer-Straße 20, 02977 Hoyerswerda
Die Stadt Hoyerswerda ist Träger von 4 Grundschulen, 1 Oberschule und 2 Gymnasien.
Der Auftraggeber beabsichtigte, für die genannten Schulen die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung, beginnend ab 01.08.2023 bis 31.07.2027, einzeln zu vergeben. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung im Léon-Foucault-Gymnasium einschließlich Sporthalle.
Ort der Leistungserbringung:
Léon-Foucault-Gymnasium einschl. Sporthalle
D.-Bonhoeffer-Straße 20
02977 Hoyerswerda
Hoyerswerda, DE
Tägliche Unterhaltsreinigung im Schulgebäude einschl. Sporthalle (ausgenommen Ferienzeit);
Grund- und Glasreinigung im Schulgebäude einschl. Sporthalle einmal jährlich
Unterhaltsreinigung: täglich ca. 7,900 m² (ausgenommen Ferienzeit);
Grundreinigung: einmal jährlich ca. 9.100 m²;
Glasreinigung: einmal jährlich ca. 3.100 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsleistungen in Schulen der Stadt Hoyerswerda - Los 3.1 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung im Léon-Foucault-Gymnasium, D.-Bonhoeffer-Straße 20, 02977 Hoyerswerda
Postanschrift: Schortauer Nebenweg 2
Ort: Braunsbedra, OT Krumpa
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06242
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: