FE 77.0600/2022 - Qualität von Flächen des Fußverkehrs bei Freigabe für den Radverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ky-FE 77.0600/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 77.0600/2022 - Qualität von Flächen des Fußverkehrs bei Freigabe für den Radverkehr
FE 77.0600/2022 Qualität von Flächen des Fußverkehrs bei Freigabe für den Radverkehr
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Zu Fuß Gehende sind objektiv hinsichtlich der Unfallfolgen eine der gefährdetsten Gruppen von Verkehrsteilnehmenden. Zudem sind Verkehrsaufkommen und Wegeaufkommen des Fußverkehrs am Gesamtverkehrsgeschehen in den vergangenen Jahren rückläufig. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Verkehrs- und Mobilitätsforschung, Lösungsansätze zu entwickeln, die den Fußverkehr attraktiver und sicherer machen. Gleichzeitig wird vor dem Hintergrund der stark begrenzten Flächen immer wieder die Freigabe von Bereichen des Fußverkehrs für den Radverkehr diskutiert.
Verschiedene Untersuchungen haben sich bereits mit Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr auf gemeinsamen Flächen befasst. Dabei lag der Fokus auf der Untersuchung von Konflikten und Kollisionen zwischen Fahrradfahrenden und zu Fuß Gehenden, während weitere relevante Kriterien für einen sicheren und attraktiven Fußverkehr, wie die subjektive Sicherheitsbewertung durch zu Fuß Gehende, häufig nur am Rande betrachtet wurden. Auch ein systematischer Vergleich von gemeinsam genutzten Flächen bei linienhafter Führung oder in Zonen (z.B. Fußgängerzone) ist bisher nicht erfolgt. Ebenso fehlt es an einer vertiefenden Untersuchung relevanter Einflussfaktoren auf das Erleben und Verhalten der Fußgänger (z.B. Verkehrsstärke, Geschwindigkeiten etc.) oder möglicher Verdrängungs- und Verlagerungseffekte durch ein Freigabe von Fußverkehrsflächen für den Radverkehr. Hier besteht weiterhin Forschungsbedarf.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, zu untersuchen, welche Effekte eine Freigabe von Fußverkehrsflächen für den Radverkehr auf das Erleben und Verhalten von zu Fuß Gehenden hat. Im Rahmend des Projektes sollen Empfehlungen abgeleitet werden, unter welchen Voraussetzungen eine Radverkehrsfreigabe bzw. gemeinsame Nutzung von Fußverkehrsflächen erfolgen soll und wann diese auszuschließen ist. Daraus sollen auch Empfehlungen für die Weiterentwicklung der einschlägigen Regelwerke und der rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen (StVO und VwV-StVO).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 77.0600/2022 - Qualität von Flächen des Fußverkehrs bei Freigabe für den Radverkehr
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.