Sanierung Sekundarschule Horn-Bad Meinberg (Gebäude 2): Gewerk Maler-,Tapezier- und Lackierarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ-044/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 4
Ort: Horn-Bad Meinberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32805
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5231625011
Fax: +49 5231630111883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.horn-badmeinberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Sekundarschule Horn-Bad Meinberg (Gebäude 2): Gewerk Maler-,Tapezier- und Lackierarbeiten
Maler- Tapezier- und Lackierarbeiten im Innenraum, Schulgebäude Sekundarschule in Horn-Bad Meinberg,
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei Abgabe eines elektronischen Angebots ist im Preisblatt (BieterLV) der Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer (netto) anzugeben. Daneben ist das Leistungsverzeichnis, das formale Angebotsschreiben und die Erklärungen vollständig ausgefüllt hochzuladen. Bei Abgabe eines elektronischen Angebotes genügt die Textform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32049
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.