Umbau der Bettenhäuser 1 und 2 am Klinikstandort Schwabing zu Wohnen für Pflegekräfte der Münchenstift GmbH und der München Klinik gGmbH mit KiTa Gewerk: Wertstoffhof (Einrichtung und Betrieb) Referenznummer der Bekanntmachung: P605.03.000.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Paul-Henri-Spaak-Straße 5
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8994550067
Fax: +49 8994550016
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mrg-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau der Bettenhäuser 1 und 2 am Klinikstandort Schwabing zu Wohnen für Pflegekräfte der Münchenstift GmbH und der München Klinik gGmbH mit KiTa Gewerk: Wertstoffhof (Einrichtung und Betrieb)
Die beiden denkmalgeschützten Gebäude Haus 1 (Baujahr 1906, GF 1.970 m²) und Haus 2 (Baujahr 1909, GF 2.075 m²), welche bis vor
Kurzem durchgehend als Bettenhäuser genutzt wurden, werden in 132 Wohnungen für Pflegekräfte der Münchenstift GmbH und der München
Klinik gGmbH einschließlich einer KiTa umgebaut. Die Gebäude haben jeweils UG, EG, 3 OGs und DG. Zudem existieren 2 Verbindungsgänge
mit UG, EG, 1 OG).
Gegenstand des Auftrags ist das Einrichten und Betreiben eines Wertstoffhofes (Recyclinghofes) zur Sammlung der verschiedenen Abfälle /
Fraktionen auf der Baustelle während der Dauer der Bauzeit.
Am Klinikstandort Schwabing, Kölner Platz 1, 80804 München
Einrichten und Betreiben eines Wertstoffhofes auf der Baustelle
(verfügbare Fläche ca. 230 m²), Regelbetrieb Montag bis Freitag, für Wert- und Reststoffentsorgung durch alle auf der Baustelle tätigen
Auftragnehmer, hierzu zählt u.a.:
-Umzäunung mit Schließung
-Öffnung/Schließung bei Beginn/Ende der Öffnungszeiten
-Stellen des Fachpersonals zum Betrieb
-laufende Einweisung der Baugewerke bzgl. Sortierung und -containerzuordnung, Abfallannahme sowie Kontrolle der ordnungsgemäßen
Entsorgung,
-Koordination Abfuhr/Anlieferung notwendiger Container,
-Verwaltung Lieferscheine/Entsorgungsnachweise/ Begleitpapiere, Führung Abfalltagebuch/Abfallbilanzen
-Reinhaltung des Wertstoffhofes inkl. Winterdienst;
-Kontrollgang gesamte Baustelle inkl. Außenbereiche 2-mal täglich
-Stellung von Abfallbehältern für Brotzeitabfälle und Getränkeleergut im direkten Umfeld des Recyclinghofes sowie deren täglicher Leerung
-Dokumentation
Folgende Materialfraktionen sind geplant:
-Baustellenmischabfälle (gemischte Bau- und Abbruchabfälle)
-Bauschutt recyclingfähig (Fliesen, Keramik, Ziegelsteine, Beton)
-Bauschutt nicht recyclingfähig (Baustoffe auf Gipsbasis, Ytong)
-Papier und Pappe
-gemischte Metalle
-Bau- und Abbruchholz
-Verbundverpackungen
-Kunststoffe, gemischte Folien
-Polystyrol
-Glaswolle, Mineralwolle, Polyurethan
-Hausmüll, gemischte Siedlungsabfälle
-Glas, Flach-Industrieglas
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
siehe II.2.4)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften,
- durch die sich ein am Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
- die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
- die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (Frist zur Bewerbung) oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762847
Fax: +49 8921762411
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer