Stadt Parchim - Neubau Regionalschule J.W.v. Goethe in 19370 Parchim - Los 300.F Fassadenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023090003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schuhmarkt 1
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.parchim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Parchim - Neubau Regionalschule J.W.v. Goethe in 19370 Parchim - Los 300.F Fassadenarbeiten
Neubau Regionalschule Goethe in Parchim - Los 300.F Fassadenarbeiten
Neubau Regionalschule Goethe Gneisenaustraße 2 19370 Parchim
Ausgeschrieben sind die Fassadenarbeiten:
- 184,00m2 Perimeterdämmung, d=20cm
- 1.421,00m2 Steinwolle, A1, d=20cm
- 1.605,00m2 Verblendmauerwerk NF, Ziegel
- 595,00m Klinkerfertigstürze
- 540,00Stk. Einzelkonsolanker
- 79,00m2 Perimeterdämmung, d=16cm
- 466,00m2 Steinwolle, A1, d=16cm
- 255,00m2 Fassadenbekleidung Aluminium-Designblech
- 1.002,00m Fensterfaschenkonstruktion 25x20cm, pulverbeschichtet., waagerecht
- 98,00m Fensterfaschenkonstruktion 25x20cm, pulverbeschichtet, senkrecht
- 445,00m Fensterbankkonstruktion, 25x30cm, pulverbeschichtet, waagerecht
- 221,00m2 Fassadenbekleidung, HPL
- 20,00m2 Deckenbekleidung, HPL
- 375,00m Attikakonstruktion 25x82cm, pulverbeschichtet
- 57,00m2 Fassadenbekleidung Aluminium-Designblech ohne Dämmung
- 77,00m2 Fassadenbekleidung HPL ohne Dämmung
- 30,00m2 Fensterfaschenkonstruktion 25x20cm
- 43,00m Attikakonstruktion 25x47cm, pulverbeschichtet
21/22/65-02
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y1DX8U2ZY
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-5160
Fax: +49 385588-4855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.