Neue Luppe, Kleinliebenau, Deichinstandsetzung, HW 2013, IS 2. BA Deich-km 0+350 bis 1+000 und Spundwandarbeiten Pegel Kleinliebenau Referenznummer der Bekanntmachung: 193/2023/60
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gartenstraße 34
Ort: Rötha
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04571
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 34206-588-0
Fax: +49 34206-588-666
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Luppe, Kleinliebenau, Deichinstandsetzung, HW 2013, IS 2. BA Deich-km 0+350 bis 1+000 und Spundwandarbeiten Pegel Kleinliebenau
Einbau einer Innendichtung im Hochwasserschutzdeich Kleinliebenau zwischen Deich-km 0+350 und 1+000. Die Innendichtung (Länge in der Achse ca. 620 m) wird mittels einer Spundwand hergestellt. Für das Einbringen der Innendichtung ist die Errichtung von Baustraßen und Arbeitsebenen sowie der Aus- und Neubau von Deichrampen vorgesehen. Leitungskreuzungen mit Bestandsleitungen sind neu herzustellen. Einbau einer Spundwand am Pegel Kleinliebenau zur Baugrubenherstellung.
Kleinliebenau / Stadt Schkeuditz, DE
Bohr- und Rammarbeiten, Kampfmittelfreimachung, Erdarbeiten, Baustraßen, Wegebau, Leitungsbau
- Baustelleneinrichtung u.a. für Erdarbeiten, Bohrarbeiten, Ramm-/Rüttel-/ Pressarbeiten und Kampfmittelräumarbeiten
- Liefern und Einbringen von Spundwänden (L 7,75 bis 14,00m) (ca. 675 Tonnen)
- Boden lösen: ca. 2500 m³
- Boden liefern bzw. vorhandenen Boden einbauen ca. 1.500 m³
- Einbau Flüssigboden ca. 300 m³
- Baustraßenmatten 2-spurig auf Fahrlänge von ca. 650m (inkl. umsetzen)
- Wege- und Rampenaufbau mit Schottertragschicht ca. 600 m³
- Nachprofilierung Baustraßen: ca. 1700 m²
- Oberbodenabtrag und -auftrag ca. 900 m³
- Rasenansaat inkl. Entwicklungs- und Fertigstellungpflege: ca. 4000 m²
- Kabelleitungstiefbau mit Leitungsgraben (T: 0,85 m) ca. 920 lfdm, Verlegung 2x Leerohre in kompletter Leitungsgrabenlänge und Verfüllung Leitungszone
- Kampfmittelbohrlochsondierung: ca. 7.400 m
- Spundwände liefern und einbauen (L 4,0 bis 6,0m) zur Herstellung Spundwandkasten (Länge in der Achse ca. 86 m)
- Nassbaggerarbeiten ca. 400 m³
- Wasserbausteine LMB5/40 liefern und einbauen ca. 830 t
Durch die Vergabestelle werden vom Zuschlagsbieter ab einem Auftragswert von 30.000 € netto der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und der Auszug aus dem Wettbewerbsregister abgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise gemäß VOB/A-EU § 6a EU, Nr. 1, kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung vorzulegen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist auf Verlangen die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister und der Eintrag in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.
Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A-EU 2019 § 6a Abs. 2 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung einschließlich des abgeforderten Nachweises zur Berufshaftpflicht vorzulegen.;
Mit dem Angebot einzureichen:
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Auf Verlangen einzureichen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A-EU 2019 § 6a Abs. 3 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Die geforderten Referenzen der letzten 5 Kalenderjahre (ab 2018) sind mit einzureichen. Von allen Bietern ist mit dem Angebot der Nachweis über die für die Leistung zur Verfügung stehende Technische Ausrüstung, die Bestätigung Leistungsschutzeinweisung
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
- Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Nachweis Berufsausübung lt. § 7 SprengG,
- Nachweis Befähigung lt. § 20 SprengG
Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgegeben wird.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweise gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 2c: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Nachweis gemäß VOB/A § 6 a EU Abs. 3g:
Anzahl über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal.
- Nachweis gemäß VOB/A § 6 e EU Abs. 6:
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Urkalkulation (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen)
Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
siehe Vergabeunterlage
Es sind Unterlagen und Berechnungen für die Bauausführung anzufertigen:
- Erstellung Rammplan
- Bestandsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Rötha
nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die eingereichten Unterlagen sind als „Angebot, VG-Nr. 193/2023/60 – NL Kleinliebenau, Deich 2.BA und Spundwand Pegel Kleinliebenau “ zu bezeichnen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977100
Fax: +49 3419771049
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.