Erstellung eines gemeinsamen Anforderungskatalogs für dieNahverkehrspläne der Städte Ulm und Neu-Ulmsowie des Landkreises Neu-Ulm Referenznummer der Bekanntmachung: 23-VgV070
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Augsburger Straße 15
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 73170501298
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Postanschrift: Olgastraße 101
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Postanschrift: Kantstraße 8
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231 Neu-Ulm
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines gemeinsamen Anforderungskatalogs für dieNahverkehrspläne der Städte Ulm und Neu-Ulmsowie des Landkreises Neu-Ulm
Es sollen drei individuelle Nahverkehrspläne erstellt werden, die auf die orts- und aufgabenträgerspezifischen Gegebenheiten der Stadt Neu-UIm, der Stadt Ulm und des Landkreises Neu-Ulm eingehen. Zudem gibt es einen gemeinschaftlichen, separaten Anforderungskatalog der drei Nahverkehrspläne der Städte Neu-Ulm und Ulm sowie des Landkreises Neu-Ulm. Dieser definiert die gemeinsamen strategischen Grundlagen wie einheitliche Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards. Die daraus resultierenden Vorgaben fließen in die individuellen Nahverkehrspläne ein und sind daher integraler Bestandteil der anzubietenden Leistungen.
Es soll ein gemeinsamer Anforderungskatalog als Grundlage für die drei Nahverkehrspläne im Untersuchungsgebiet der Städte Ulm und Neu-Ulm sowie des Landkreises Neu-Ulm erstellt werden (der Landkreis Biberach und der Alb-Donau-Kreis fehlen hier zur Vervollständigung aller Aufgabenträger im Gebiet des Verkehrsverbundes Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH kurz DING).
Es sollen drei individuelle Nahverkehrspläne erstellt werden, die auf die orts- und aufgabenträgerspezifischen Gegebenheiten der Stadt Neu-UIm, der Stadt Ulm und des Landkreises Neu-Ulm eingehen. Zudem gibt es einen gemeinschaftlichen, separaten Anforderungskatalog der drei Nahverkehrspläne der Städte Neu-Ulm und Ulm sowie des Landkreises Neu-Ulm. Dieser definiert die gemeinsamen strategischen Grundlagen wie einheitliche Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards. Die daraus resultierenden Vorgaben fließen in die individuellen Nahverkehrspläne ein und sind daher integraler Bestandteil der anzubietenden Leistungen.
Es soll ein gemeinsamer Anforderungskatalog als Grundlage für die drei Nahverkehrspläne im Untersuchungsgebiet der Städte Ulm und Neu-Ulm sowie des Landkreises Neu-Ulm erstellt werden (der Landkreis Biberach und der Alb-Donau-Kreis fehlen hier zur Vervollständigung aller Aufgabenträger im Gebiet des Verkehrsverbundes Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH kurz DING). Die Stadt Ulm sowie der Landkreis Neu-Ulm planen zeitgleich ihre bereits bestehenden Nahverkehrspläne fortzuschreiben, während die Stadt Neu-Ulm als neue ÖPNV-Aufgabenträgerin erstmalig die Erstellung eines eigenen Nahverkehrsplans anstrebt.
Die Idee eines gemeinsamen Anforderungskatalogs ist es, eine einheitliche Strategie bzw. Grundlage zu erstellen, die die gemeinsamen Vorgaben zu den Zielen, Qualitäten und den Rahmenbedingungen des zukünftigen Nahverkehrsangebotes enthält. Auf diesem Weg sollen gemeinschaftliche Standards im Bereich der Gebietskörperschaften gewährleistet werden, um den ÖPNV zu optimieren und somit den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, Sharingangebote) nachhaltig zu stärken. Der Mehrwert eines solchen gemeinsamen Teils liegt zudem auch in einer Neuordnung des Systems “Landkreis-Stadt“. Dadurch sollen die städtischen Linienverkehre sowie die Landkreislinien bestmöglich aufeinander abgestimmt werden und als gesamtheitliches ÖPNV-Angebot fungieren. Neben den drei einzelnen individuellen Nahverkehrsplänen für die Städte Ulm und Neu-Ulm sowie den Landkreis Neu-Ulm (siehe Leistungsbeschreibungen zu den individuellen Nahverkehrsplänen) soll demnach auch ein gemeinsamer Teil erstellt werden, der prinzipiell von den beiden weiteren Aufgabenträgern im Gebiet des DING übernommen werden kann.
Vertragspartner sind die Stadt Neu-Ulm, Stadt Ulm und der Landkreis Neu-Ulm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Stumpfstraße 1
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Augsburger Straße 15
Ort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 73170501203