Sporthalle Aschau - Sanitäre Installation Referenznummer der Bekanntmachung: 3-1-mw-23-035
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kampenwandstr. 36
Ort: Aschau i.Chiemgau
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83229
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sporthalle Aschau - Sanitäre Installation
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Sanitäre Installation der Sporthalle.
Umfang:
250 m HDEP-Ablaufrohrleitungen DN 50 - DN 150 inkl. Montagematerial
Trinkwasser-Hausanschluss DN 50 und Amaturengruppe für Warmwasserbereitung
ca. 580 m Edelstahl-Rohrleitungen DN 12 - DN 50
ca. 15 Montageelemente für Sanitären Einrichtungen, sowie div. Montagetraversen
Sanitäre Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen
83229 Aschau i. Chiemgau
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Sanitäre Installation der Sporthalle.
Umfang:
250 m HDEP-Ablaufrohrleitungen DN 50 - DN 150 inkl. Montagematerial
Trinkwasser-Hausanschluss DN 50 und Amaturengruppe für Warmwasserbereitung
ca. 580 m Edelstahl-Rohrleitungen DN 12 - DN 50
ca. 15 Montageelemente für Sanitären Einrichtungen, sowie div. Montagetraversen
Sanitäre Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Aschau
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 89/21762411
Fax: +49 89/21762847
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in 5 / 5
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: +49 8041/792690
Fax: +49 8041/7926999