Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus der Papiertonne im Gebiet des AWV Isar-Inn Referenznummer der Bekanntmachung: II36
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Rolle-Straße 43
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8721961220
Fax: +49 8721961299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awv-isar-inn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus der Papiertonne im Gebiet des AWV Isar-Inn
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus der Papiertonne im Gebiet des AWV Isar-Inn
Los 1: Landkreis Rottal-Inn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Los 1: ca. 10.000 t Altpapier jährlich• Übernahme des Altpapiers an den Übergabestellen des AWV Isar-Inn• Vermarktung des übernommenen Altpapiers zur ordnungsgemäßen Verwertung (ggf. mit Vorbehandlung – z. B. Sortierung)• Ggf. Entsorgung von anfallenden Störstoffen und Sortierresten
Los 2: Landkreis Dingolfing-Landau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Los 2: ca. 2.000 t Altpapier jährlich• Übernahme des Altpapiers an den Übergabestellen des AWV Isar-Inn• Vermarktung des übernommenen Altpapiers zur ordnungsgemäßen Verwertung (ggf. mit Vorbehandlung – z. B. Sortierung)• Ggf. Entsorgung von anfallenden Störstoffen und Sortierresten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Landkreis Rottal-Inn
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Landkreis Dingolfing-Landau
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4Auf die Angaben wurde gem. § 5 sowie § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.