KWA Regio - Sammlung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus Kommunen des Kreis Wesel (Interimsvergabe III) Referenznummer der Bekanntmachung: KWA Regio - Alttextil (Interimsvergabe III)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Graftstr. 25
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aez-asdonkshof.de
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
KWA Regio - Sammlung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus Kommunen des Kreis Wesel (Interimsvergabe III)
Übernahme und Verwertung von Alttextilien (inkl. Altschuhe) aus der Sammlung aus Städten und Gemeinden des Kreises Wesel und weitere der Sammlung zugeordnete Leistungen
Der Auftrag ist aufgeteilt in zwei Lose:
Los 1: linksrheinische Städte und Gemeinden
Los 2: rechtsrheinische Städte und Gemeinden
Alttextilien und Altschuhe aus linksrheinischen Städten und Gemeinden
Los 1.
Übernahme und Verwertung von Alttextilien und Altschuhe aus linksrheinischen Städten und Gemeinden (Moers, Alpen, Kamp-Lintfort, Sonsbeck, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Xanten) sowie mit der Sammlung zusammenhängende Leistungen
Die geschätzte Menge liegt bei ca. 1.460 t/Jahr.
Der Vertrag wird zunächst bis zum 31.01.2024 geschlossen (Grundlaufzeit). Der Vertrag kann sich zweimal um je zwei Monate verlängern. Er verlängert sich um zwei Monate, sofern der Auftraggeber der Verlängerung spätestens 14 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit zustimmt. Der Vertrag endet spätestens am 31.05.2024.
s. Vergabeunterlagen
Alttextilien und Altschuhe aus rechtsrheinischen Städten und Gemeinden
Los 2.
Übernahme und Verwertung von Alttextilien und Altschuhe aus rechtsrheinischen Städten und Gemeinden (Dinslaken, Hünxe, Schermbeck, Voerde, Wesel, Hamminkeln) sowie mit der Sammlung zusammenhängende Leistungen
Die geschätzte Menge liegt bei ca. 990 t/Jahr.
Der Vertrag wird zunächst bis zum 31.01.2024 geschlossen (Grundlaufzeit). Der Vertrag kann sich zweimal um je zwei Monate verlängern. Er verlängert sich um zwei Monate, sofern der Auftraggeber der Verlängerung spätestens 14 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit zustimmt. Der Vertrag endet spätestens am 31.05.2024.
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck 1);
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, d. h. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB (Vordruck 2); der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
3. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Vordruck 4)
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:
1. Angaben zum Umsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren (Vordruck 1).
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen vorzulegen:
1. Angaben zu den in den letzten drei Jahren (seit 01/2020) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art mit konkreter Beschreibung der beauftragten Leistungen einschließlich Menge, zum Leistungszeitraum und dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) (Vordruck 3).
2. Bei Ablauf der Angebotsfrist gültiger Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (§ 56 KrWG) für die Tätigkeit "Sammeln" mindestens für die Abfallschlüsselnummern (ASN) 200110 und 200111 oder gleichwertiger Nachweis über die Tätigkeit "Sammeln" mindestens für die ASNs 200110 und 200111. Sofern der Bieter bei der Tätigkeit "Sammeln" auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (sog. Eignungsleihe) zurückgreifen will, muss er dies im Angebot mitteilen und für den Dritten die entsprechenden Nachweise für die Tätigkeit "Sammeln" vorlegen.
zu 1) Der Bieter muss bei Angebotsabgabe auf ein Los über mindestens zwei Referenzen seit 01/2020 über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen verfügen. Bei Angebotsabgabe auf zwei Lose muss der Bieter über mindestens drei entsprechende Referenzen verfügen. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen setzt jeweils voraus, dass
a) der Bieter bei dem jeweiligen Referenzprojekt zumindest eine Jahresmenge Alttextil (inkl. Altschuhe) in Höhe von 500 Mg/Jahr übernimmt, sortiert und verwertet; (bitte beachten Sie, dass Sie die Übernahme, Sortierung und Verwertung im Rahmen der Referenzen vollständig selbst erbracht haben müssen, wenn Sie die ausgeschriebene Leistung in Eigenleistung, also ohne sich bezüglich bestimmter Leistungsteile auf einen Nachunternehmer zu berufen, anbieten),
b) die Leistungen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist für zumindest 12 Monate erbracht wurden, und
c) die Leistungen für einen kommunalen Auftraggeber erbracht wurden.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten zwei bzw. drei Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten zwei bzw. drei Referenzprojekte verfügen.
zu 2) Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss über ein bei Ablauf der Angebotsfrist gültiges Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat für die Tätigkeit "Sammeln" mindestens für die ASNs 200110 und 200111 oder ein gleichwertiges Zertifikat über die Tätigkeit "Sammeln" mindestens für die ASNs 200110 und 200111 verfügen.
s. Vergabeunterlagen, insbesondere folgen Anforderungen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Anlässlich eines Nachprüfungsverfahrens sowie eines Sofortigen Beschwerdeverfahrens sind bereits zwei Interimsvergaben für die hier ausgeschriebene Leistung für den Zeitraum bis zur Entscheidung der Vergabekammer bzw. bis zur Entscheidung des Oberlandsgerichts durchgeführt worden. Zwischenzeitlich ist erneut ein Nachprüfungsverfahren angestrengt worden. Gegen die kürzlich ergangene Entscheidung der Vergabekammer ist ein sofortiges Beschwerdeverfahren anhängig. Daher muss die ausgeschriebene Leistung kurzfristig erneut interimsweise vergeben werden, damit ein nahtloser Übergang zwischen der Leistungserbringung im Rahmen der zweiten Interimsvergabe bis zum 31.05.2023 und ab dem 01.06.2023 im Rahmen der hiesigen Interimsvergabe gewährleistet und eine kontinuierliche Leistungserbringung sichergestellt ist. Letzteres kann nur mittels einer verkürzten Angebotsfrist i.S.d. § 15 Abs. 3 VgV ermöglicht werden.
elektronische Angebotsabgabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechtzeitig vor Ablauf der Vertragslaufzeit
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6S5L
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221147-2889
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.