VDE811 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2244 SÜ St.2244 und SÜ Griesweg Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50166
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE811 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2244 SÜ St.2244 und SÜ Griesweg
VDE811 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2244 SÜ St.2244 und SÜ Griesweg
96114 Hirschaid
— Abbruch Beton 2 950 m3,
— Erdaushub 13 800 m3,
— Entsorgung Boden (Z1 bis Z2) 15 600 t,
— Betonbau 2 990 m3,
— Betonstahl 280 t,
— Stahlträger 77 t,
— Düsenstrahlkörper 240 m3,
— Ortbetonpfähle D90 330 m,
— Straßenbau (Asphalt) 2 080 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VDE811 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2244 SÜ St.2244 und SÜ Griesweg
Ort: Kirchheim
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
96114 Hirschaid
— Abbruch Beton 2 950 m3,
— Erdaushub 13 800 m3,
— Entsorgung Boden (Z1 bis Z2) 15 600 t,
— Betonbau 2 990 m3,
— Betonstahl 280 t,
— Stahlträger 77 t,
— Düsenstrahlkörper 240 m3,
— Ortbetonpfähle D90 330 m,
— Straßenbau (Asphalt) 2 080 m2.
Ort: Kirchheim
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Land: Deutschland
Der AN ist mit der Erneuerung SÜ St2244 sowie die Anpassung SÜ Griesweg über das VP21.2244 beauftragt. Über den Hauptvertrag ist für die Kappenerneuerung SÜ Grieweg ein Traggerüst beauftragt. Gemäß Baublaufplan waren die Maßnahmen im Bereich SÜ Griesweg wie folgt geplant:
Anprallschutz A30 (VP21.2200) - 04.09.21 - 25.11.21
Traggerüst f. Kappererneuerung - Ein-/Ausheben (VP21.2244): 07.02.22 - 15.04.22
Fertigstellung Gleise in Endlage (Ostseite) (VP21.2200) - 31.05.24
Aufgrund der zeitlichen Verschiebung der Maßnahmen am SÜ Griesweg, begründet durch:
Fehlende Leitungsumverlegungen im Bereich der Widerlagerabfangung, der daraus resultierenden Nicht-Nutzung der verfügbaren Sperrpausen, Planungsänderungen beim Herstellen des Widerlagers, Bedenkenanzeigen des AN bezüglich Verkehrsbeeinträchtigung während der Kappenerneuerung, der zusätzlichen Leistung der Übergangskonstruktion (ÜKO), ist das Einheben des Traggerüstes für die Kappenerneuerung (VP21.2244) jetzt in der TSP 24.03.23 bis 31.03.23 vorgesehen. Das Ausheben ist in 12/2023 geplant. Im Nachgang erfolgt die Erstellung des Anprallschutz (A30) in zeitlichem Zusammenhang mit dem Streckenbau (VP.21.2200).
Aufgrund der Untergrundproblematiken (u.a. "schlechte" Baugrundverhältnisse) im Bereich Achse 30 am SÜ Griesweg ist für die Erstellung des Anprallschutzes ein Verbau erforderlich, so dass zwischen bestehenden Brückenpfeiler (Achse30) und Verbau für die Stellung des Traggerüstes vorab ein Bodenaustausch mit Beton von Oberkante Gründung Mittelpfeile - Achse 30 Höhe 249, 50 bis Unterkante Gründung Mittelpfeiler - Achse 30 Höhe 248,40 m erfolgen muss. Hierfür sind im Vorfeld Kabelsuchschachtungen in Handarbeit in Tiefen > 1,25 erforderlich, die aufgrund der Grubengröße und Aushubtiefe für eine wirtschaftliche Durchführung der Arbeiten mit Maschinenunterstützung (Bagger) ausgeführt werden müssen. Diese Leistungen und die damit verbundenen Mehrkosten sind nicht Inhalt des VP21.2244.
Da die unter VII.2.1) beschriebenen zusätzlichen Leistungen in direktem Zusammenhang mit der Anpassung der SÜ Griesweg sowie den Bautätigkeiten zum VP21.2200 stehen und mit den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen technisch / zeitlich eng verzahnt sind, müssen diese - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen - vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden.