Technische Ausrüstung AGR 4-5 HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2 §§ 53, 55 LPH 5-9 Haßberg Kliniken – Haus Ebern, Umbau 2. OG zur Kurzzeitpflege Referenznummer der Bekanntmachung: 621.51.6/11
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hofheimer Straße 69
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Kristina Weber
E-Mail:
Telefon: +49 9521/27-269
Fax: +49 9521/27-363
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hassberg-kliniken.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hassberge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausrüstung AGR 4-5 HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2 §§ 53, 55 LPH 5-9 Haßberg Kliniken – Haus Ebern, Umbau 2. OG zur Kurzzeitpflege
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase für Planungsleistungen HOAI 2021 Technische Ausrüstung Teil 4 Abschnitt 2 §§ 53, 55 Leistungsphasen 5-9 für die Anlagegruppen 4 und 5.
Als zusätzliche Leistung wird die Aufstellung der Kosten in förderfähig / nicht förderfähig gem. Förderbescheid aufgeschlüsselt nach Kostengruppen beauftragt.
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung HOAI 2021 am 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Haßberg-Kliniken - Haus Ebern
Die Haßberg-Kliniken planen im bestehenden Krankenhaus Ebern das 2. Obergeschoss zu einer Kurzzeitpflege mit insgesamt 28 Betten (+ 1 Ausweichzimmer) umzubauen. Aktuell wird das 2.OG nicht mehr genutzt und steht leer. Im Bestand wurde es als Pflegegeschoss mit Überwachung genutzt, so dass eine Nutzungsänderung vorliegt.
Insgesamt sind 23 Bewohnerzimmer geplant, davon werden 18 als Ein-Bett Zimmer und 5 als Zwei-Bett-Zimmer ausgeführt. 7 der Zimmer sind rollstuhlgerecht vorgesehen. Zudem ist ein Ausweichzimmer mit einem Bett geplant.
Das Gebäude des Krankenhauses Ebern gliedert sich in vier Flügel. Im Ost-, West- und Südflügel sind die Bettenzimmer sowie die Nebentraumzone vorgesehen. Im Nordflügel ist eine Aufstockung des Durchganges vom bestehenden Hauptgebäude zur 2016 neu errichteten IMC (Intermediate Care) Station in Leichtbauweise geplant, wobei der Neubau als Flachdach ausgeführt werden soll. Die so entstandene neue Mitte beherbergt einen großen Speisesaal mit Anschluss an eine bestehende, offene Bewohnerküche.
Die BGF (mit Treppenhäuser) beträgt 1.653 m², die BGF (ohne Treppenhäuser) beträgt 1.536 m². Der BRI (mit Treppenhäuser) beträgt 5.951 m³, der BRI (ohne Treppenhäuser) beträgt 5.529 m³.
Es ist geplant die Baumaßnahme in 2 Bauabschnitten durchzuführen. Während der Baumaßnahme muss der Klinikbetrieb in den darunter liegenden Stockwerken uneingeschränkt aufrechterhalten werden.
Der Umbau erfolgt flügelweise und beginnt mit dem Westflügel. Der Nordflügel wird begleitend umgebaut. Im Anschluss folgt der Südflügel und danach der Ostflügel.
Die gesamte Bauzeit beträgt gemäß Rahmenterminplan 21 Monate.
Die Kostenberechnung nach DIN 276 für die KG300 liegt bei 1.416.265,27 € brutto.
Die Kostenberechnung nach DIN 276 für die KG 400 der Anlagengruppen 1, 2, 3 & 7 liegt bei insg. 893.690,01 € brutto, für die Anlagengruppen 4 & 5 bei 828.290,69 € brutto.
Die Genehmigungsplanung liegt vor. Der Bauantrag wurde bereits Mitte 2022 eingereicht und wird derzeit von der Behörde bearbeitet.
Die Maßnahme wird durch das Bayerische Landesamt für Pflege gefördert.
Die Beauftragung nach HOAI 2021 Technische Ausrüstung Teil 4 Abschnitt 2 §§ 53, 55 Leistungsphasen 5-9 für die Anlagegruppen 4 und 5 erfolgt stufenweise.
Zunächst sollen die Leistungsphasen 5-7 vergeben werden.
Als zusätzliche Leistung wird die Aufstellung der Kosten in förderfähig / nicht förderfähig gem. Förderbescheid aufgeschlüsselt nach Kostengruppen beauftragt.
Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Planungsverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Bei weniger als 3 Bewerbern nach Eignungsprüfung behält sich der AG vor, die 2. Stufe mit einer geringeren Anzahl durchzuführen.
Bewertung der eingereichten Unterlagen, siehe Bewertungsmatrix.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Gemittelter Umsatz der letzten 3 Jahre im Tätigkeitsbereich
- Festangestellte Beschäftigte im Mittel der letzten 3 Jahre im Tätigkeitsbereich
Technische Leistungsfähigkeit
- Referenzen
Es ist mindestens eine Referenz für die Technische Ausrüstung nachzuweisen.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Mindestbedingungen für die Referenzen für die Planung der Technischen Ausrüstung:
Abgeschlossene Leistung Technische Ausrüstung LPH 5-8 HOAI Teil 4 Abschnitt 2 §§ 53, 55 mit Kosten Kostengruppen 400 Anlagengruppe 4 und 5 mind. 500.000 € netto, bei einer Umbaumaßnahme eines Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung. Fertigstellung nach dem 01.03.2013 (der als Referenz benannten Bauabschnitte eines Bauvorhabens).
Nichterfüllung führt zum Ausschluss der Referenz.
Weitere Wertungspunkte für Technische Ausrüstung:
- für einen öffentlichen Auftraggeber (Regularien öffentl. Bauen) – 2 Punkte
- Umsetzung bei laufendem Betrieb – 2 Punkte
- Umbaumaßnahme mit Erweiterungsneubau bei einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung – 10 Punkte
- Herstellungskosten Kosten (KG 400 AGR 4-5) in € netto: ab 500.000 € - 3 Punkte, ab 800.000 € - 5 Punkte
Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), werden die Bewerber die zusätzlich zu den eindeutig durch ihrer erreichten Punktzahl angenommen werden sollen, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt (§ 75 (6) VgV).
Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl (oder geloste Bewerber) werden zur Verhandlung aufgefordert
Der öffentliche Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (§ 17 Abs. 11 VgV).
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vor. Zunächst sollen die LPH 5-7 beauftragt werden. LPH 8 und 9 können optional beauftragt werden.
Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie der Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten der ARGE ist zum Zeitpunkt der Bewerbung vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Bewerbung abzugeben sind:
- Auskunft, ob /auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
- Nachweis Berufsbezeichnung des/ der Bewerber/ in
- Der Nachweis der Unterschriftsberechtigung ist bei juristischen Personen durch die Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister zu Führen bzw. durch Vorlage einer Handlungsvollmacht (nicht älter als 6 Monate).
- aktuellen Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister.
- Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
- Erklärung zum Verpflichtungsgesetz
- Erklärung zur Vermeidung von Korruption
- Erklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Nachweis (Kopie) nicht älter als 12 Monate einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer, mind. nötige Deckungssumme für Personenschäden 2,0 Mio. EUR und für Sonstige Schäden 2,0 Mio. EUR, zweifach verfügbar in jedem Kalenderjahr. Bei Bewerbergemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen (als Anlage beizufügen).
1.3C) gem. VgV §46 (3) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (Gesamtbüro) Beschäftigten und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
1.3D) gem. VgV §46 (3) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
1.3E) gem. VgV §36 (1) i.V.m. §46 (3) Nr. 10 über die Auftragsanteile, die nicht durch das eigene Büro erbracht werden (Bewerbergemeinschaft) sind Angaben gewünscht, ob und in welcher Weise bereits zusammengearbeitet wurde (informatorisch). Wenn die Leistungserbringung nicht zu 100% durch das eigene Büro bzw. die Bewerbergemeinschaft erfolgt, dann ist die Benennung der Teilleistungen des Auftrags, welche an andere Büros untervergeben werden sollen, erforderlich. (Benennung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, Benennung der Teilleistungen der einzelnen Büros, Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft.) Es besteht das Erfordernis, alle Bewerbungsunterlagen vollständig für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft separat einzureichen. Seite 5 des Bewerberbogens (Angabe bei Leistungserbringung in Bewerbergemeinschaft VgV § 47 (4)) ist gemeinsam auszufüllen und zu erklären.
Auch bei Bewerbergemeinschaft sind Referenzen anzugeben. Aus dem Bewerbungsformular muss klar erkennbar sein, welche Referenz dem jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Referenzen sind entsprechend dem vorgegebenen Vordruck vollständig auszufüllen.
Wird ein Leistungserbringer nur einen Teil der geforderten Leistung erbringen, ist für diese Leistungsphasen die Referenz nachzuweisen. Insgesamt bleibt, dass mindestens eine Referenz über alle Leistungsphasen mit den Mindestanforderungen nachzuweisen ist.
Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 1 zum Bewerbungsformular vorzulegen. Eine Referenzliste des Nachunternehmers ist vorzulegen.
Erbringt ein Unterauftragnehmer eigenständig einen Teil der geforderten Leistung, ist für diese Leistungsphase(n) die Referenz nachzuweisen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind außerdem vorzulegen:
Nachweise, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist sowie Nachweis der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft.
Mit der Bewerbung abzugeben sind:
Nachweise gem. VgV §45 (Siehe Bewerberbogen unter III.1.2.):
1.2A) Nachweis gem. VgV §45 einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung
1.2B) Erklärung über den Netto-Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze addiert und anschließend gewertet.
1.2C) Nachweis der Berufsqualifikation nach §§44 und 75 Abs. 1 bis 4 VgV. Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Ingenieurs bzw. Architekt mit entsprechender Berufserfahrung gefordert.
1.2D) Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter gem. § 36 (1) VgV i.V.m. §46 (3) Nr. 10 VgV bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 1 zum Bewerbungsformular vorzulegen. Die o.g. Nachweise sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu führen.
Erklärung über den Netto-Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Mit der Bewerbung abzugeben sind:
Nachweise gem. VgV §46 (Siehe Bewerberbogen unter III.1.3):
1.3A) gem. VgV §46 (3) Angabe der technischen Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Sowie gem. VgV §46 (3) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/ der Führungskräfte/ der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen. Nachweise der Qualifikation, Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
1.3B) gem. VgV §46 Referenzen des Bewerbers aus der die Erfahrung von Projekten vergleichbarer Größe und Art entsprechend zu II.1.1. sowie II.2.4. hervorgeht.
Referenzen über die in den letzten 10 Kalenderjahren vergleichbaren Leistungen in dem geforderten Fachbereich.
Es werden 3 Referenzen bewertet, auch bei Leistungserbringung durch Bietergemeinschaften.
Jede Referenz muss folgende Mindestbedingungen erfüllen:
Abgeschlossene Leistung Technische Ausrüstung LPH 5-8 HOAI Teil 4 Abschnitt 2 §§ 53, 55 mit Kosten Kostengruppen 400 Anlagengruppen 4 und 5 mind. 500.000 € netto, bei einer Umbaumaßnahme eines Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung. Fertigstellung nach dem 01.03.2013 (der als Referenz benannten Bauabschnitte eines Bauvorhabens)
Weitere Wertungspunkte:
Referenz 1-3:
- für einen öffentlichen Auftraggeber (Regularien öffentl. Bauen) – 2 Punkte
- Umsetzung bei laufendem Betrieb – 2 Punkte
- Umbaumaßnahme mit Erweiterungsneubau bei einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung – 10 Punkte
- Herstellungskosten Kosten (KG 400 ALG 4+5) in € netto: ab 500.000,00 € - 3 Punkte, ab 800.000,00 € - 5 Punkte
Für die Projektbeschreibung vergleichbarer Referenzobjekte ist auf max. 2 DINA4 Seiten zu begrenzen. Im Bewerbungsbogen sind folgende Angaben zu machen:
- Angabe der durchgeführten Leistung und Leistungsphasen nach HOAI
- Angaben zur Art des Bauvorhabens (z.B. Umbau)
- Zeitpunkt Fertigstellung und Inbetriebnahme
- Herstellungskosten
- Vertragsverhältnis zum genannten Auftraggeber [z. B. direkter Vertragspartner, Nachunternehmer usw.]
- Einsatz und Umfang von Subunternehmern
- Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer.
- Öffentlicher oder privater Auftraggeber
- Angabe ob freigemeinnützig
- Planungszeitraum und Bauzeit
- Referenzschreiben des Auftraggebers sind mit der Bewerbung vorzulegen, falls nicht möglich, können auch Eigenerklärungen beigelegt werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind Referenzen anzugeben. Auf dem Bewerbungsformular muss erkennbar sein, welche Referenz dem jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Für die LPH, die erbracht werden sollen, sind Referenzen gemäß den Mindestkriterien nachzuweisen.
1.3C) gem. VgV §46 (3) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist.
1.3D) gem. VgV §46 (3) Beschreibung der technischen Ausrüstung und Ausstattung; der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 1 zum Bewerbungsformular vorzulegen. Eine Referenzliste des Nachunternehmers ist verpflichtend vorzulegen.
Mindestbedingung: Nichterfüllung der Mindestbedingungen führt zum Ausschluss der Referenz.
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen.
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber zum Führen der Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) oder Master mit entsprechender Berufserfahrung berechtigt ist.
Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2,0 Mio. EURO und für sonstige Schäden mindestens 2,0 Mio. EURO beträgt [2-fach maximiert im Versicherungsjahr]. Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mit den Bewerbungsunterlagen schriftlich anzuzeigen.
Gesetzliche Grundlage bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB. Die Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahmen sind in Zeit und Umfang von der finanziellen Absicherung abhängig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Nachweise und Unterlagen sind in Form eines Teilnahmeantrages zusammenzufassen. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (sh. I.3).
Bewerber haben die Bewerbungsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform schriftlich darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Die Beantwortung eventueller Rückfragen wird auf der Vergabeplattform veröffentlicht, diese ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu überprüfen und abzurufen.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben (siehe III.2) sind in deutscher Sprache abzugeben. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind - sofern nicht anders angegeben - zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung anzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Einreichung des vollständigen Teilnahmeantrags hat elektronisch im PDF-Format mit der Namensnennung des Erklärenden in Textform zu erfolgen (sh. I.3).
Bzgl. der Informationspflichten nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung und für weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung https://www.wsp.com/de-DE/legal/datenschutzerklaerung
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Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2