Belieferung und Verteilung von vorbereiteten Speisen („Cook & Chill“) in der Mensa der Gesamtschule Elsdorf sowie der städtischen Kindertagesstätten Referenznummer der Bekanntmachung: Catering 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gladbacher Str. 111
Ort: Elsdorf
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50189
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/97300293
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Belieferung und Verteilung von vorbereiteten Speisen („Cook & Chill“) in der Mensa der Gesamtschule Elsdorf sowie der städtischen Kindertagesstätten
Die Stadt Elsdorf beabsichtigt mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 einen Dienstleistungsauftrag zur Durchführung der Verköstigung der Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Elsdorf (Klassen 5 bis 13) sowie der Kinder in den städtischen Kindertagesstätten (aktuell 5) zu vergeben.
Auftragsgegenständlich ist die Bereitstellung, Auslieferung, Ausgabe und Rücknahme der Gebinde vorbereiteter Speisen (sogn. „Cook & Chill“) in der Mensa der Gesamtschule sowie die Bereitstellung und Auslieferung ebensolcher Speisen an die Kindertagesstätten zur Ausgabe durch die Kräfte der Einrichtungen. Für die Aufbereitung und Ausgabe an die Schüler*innen kann die technische Ausrüstung der Mensaküche genutzt werden. Wenn gewünscht, kann dort auch frisch gekocht werden.
Für die Durchführung des Verpflegungsauftrages wird ein Unternehmen gesucht, das die Anforderungen einer zeit- und altersgemäßen, ausgewogenen Mittagsverköstigung erfüllt und sich dabei an den Essenvorlieben von Kindern und Jugendlichen orientiert.
Elsdorf
Der Auftrag soll in einem zweistufigen Verfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (VgV) vergeben werden. Dazu müssen die Bewerber einen Teilnahmeantrag einreichen. Werden sie zugelassen, dürfen sie als Bieter im eigentlichen Verhandlungsverfahren ein Erstangebot (ggf. ein Folgeangebot und Endangebot) abgeben.
Matrix im Teilnehmerwettbewerb zur Auswahl der Bieter für den Fall, dass sich mehr als drei Unternehmen bewerben:
Es werden maximal 3 Teilnehmer zu Verhandlungen aufgefordert und damit Bieter im Verhandlungsverfahren. Sollten mehr als 3 Bewerber die Mindestkriterien erfüllen, werden die Bieter wie folgt ausgewählt:
- Vorlage eines plausiblen Hygienekonzepts (höchstens fünf DIN A4 Seiten) in Bezug auf die Zu- und Aufbereitung der Speisen, inkl. Notfallplan bei Verunreinigungen (maximal 5 Punkte)
- Referenzen über vergleichbare Tätigkeiten in der Mittagsverköstigung von Kita- und Schulkindern (3 Punkte je Referenz, maximal 5 Referenzen werden gewertet, maximal 15 Punkte)
Eine Referenz ist in diesem Zusammenhang vergleichbar, wenn
o mindestens die tägliche Versorgung von 100 Personen mit einem Schul- und/oder Kitaessen (Mittagsverköstigung - Hauptgerichte) erbracht wurde (Inhalte der Leistung)
UND
o die Versorgung mit Schul- bzw. Kitaessen über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre (2018 bis 2023) vollzogen worden ist (Zeitraum der Referenz).
Die Festlegung des Wertungsmaßstabes für das Hygienekonzept beruht auf Basis des folgenden “Schulnotensystems“:
• sehr gut (5 Punkte): Wenn die Angaben im Konzept den Anforderungen in besonderem Maße entsprechen.
• gut (4 Punkte): Wenn die Angaben im Konzept den Anforderungen voll entsprechen.
• befriedigend (3 Punkte): Wenn die Angaben im Konzept den Anforderungen im Allgemeinen entsprechen.
• ausreichend (2 Punkte): Wenn die Angaben im Konzept zwar Mängel aufweisen, aber im Ganzen den Anforderungen noch entsprechen.
• mangelhaft (1 Punkt): Wenn die Angaben im Konzept Mängel aufweisen und den Anforderungen insgesamt nicht mehr entsprechen.
• ungenügend (0 Punkte): Wenn wichtige Angaben im Konzept fehlen oder den Anforderungen grob zuwiderlaufen.
Insgesamt können 20 Punkte erreicht werden. Sollten nach den obigen Maßstäben mehr als 3 Bewerber mit jeweils der vollen Punktzahl zu Verhandlungen aufzufordern sein, wird durch Los entschieden, welche 3 Bewerber letztlich zu Verhandlungen aufgefordert werden. Dasselbe Losverfahren kommt auch zum Einsatz, wenn auf dem 2. oder 3. Platz mehrere punktgleiche Bewerber entfallen und dadurch ansonsten die Beschränkung der Teilnehmerzahl von 3 nicht eingehalten werden könnte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage Auszug aus dem Handelsregister bei jur. Personen
Vordruck mit den geforderten Eigenerklärungen; Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 10 Mio. € für Personen- und 5 Mio. € für Sachschäden; ggf. schriftliche Versicherung, eine solche Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abzuschließen bzw. bei Unterdeckung einer bestehenden Versicherung diese aufzustocken
Vordruck mit den geforderten Eigenerklärungen
siehe Vergabeunterlagen, dort BVB und BVB TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).