EU-weite Ausschreibung von Schulverpflegungsleistungen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule" (OGS) für die Stadt Übach-Palenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-02-OGS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 4
Ort: Übach-Palenberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52531
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FB 4 - Bildung und Soziales
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uebach-palenberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Schulverpflegungsleistungen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule" (OGS) für die Stadt Übach-Palenberg
Durchführung der OGS-Mittagsverpflegung an fünf Schulen in der Stadt Übach-Palenberg.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer II.2.4) dargestellten Einzelleistungen.
Durchführung der OGS-Mittagsverpflegung an fünf Schulen während der Schulzeiten:
- Gemeinschaftsgrundschule Palenberg (derzeit 92 Schüler);
- Gemeinschaftsgrundschule Frelenberg (derzeit 63 Schüler);
- Gemeinschaftsgrundschule Boscheln (derzeit 105 Schüler);
- Katholische Grundschule Scherpenseel (derzeit 57 Schüler);
- Katholische Grundschule Übach (derzeit 87 Schüler).
Während der Sommerferien sind Mittagsverpflegungen nur in geringerer Anzahl und zu folgenden Zeiten erforderlich:
- 1. - 2. Woche: Katholische Grundschule Scherpenseel;
- 1. - 3. Woche: Gemeinschaftsgrundschule Boscheln (Lindenschule);
- 4. - 6. Woche: Katholische Grundschule Übach und Gemeinschaftsgrundschule Palenberg;
- 5. - 6. Woche: Gemeinschaftsgrundschule Frelenberg.
Es erfolgt eine Warmverpflegung in Gastronorm Behältern.
An der Katholischen Grundschule Übach sind hierbei Warmhaltegeräte zur Ausgabe des Essens durch den Auftragnehmer zu stellen.
- Abwicklung des Bestellsystems;
- Produktion und Zubereitung der Speisen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers unter weitgehender Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards, 5. Auflage, 1. korrigierter Nachdruck 2022).
- Transport der produzierten Speisen zu den vorgenannten Schulen inkl. Reinigung der benötigten Transportbehältnisse. Die Ausgabe der Speisen erfolgt durch Mitarbeiter der OGS.
- Entsorgung der an den jeweiligen Schulen anfallenden Speisereste gemäß den jeweils einschlägigen rechtlichen und hygienebezogenen Bestimmungen.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): . Der Vertrag verlängert sich zudem um ein weiteres Schuljahr (bis 31.07.2026), falls er nicht vom Auftraggeber bis zum 31.12.2024 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Soweit nicht vorhanden, Zusicherung zum Abschluss bis zum Leistungsbeginn (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Produktion und Lieferung von Mittagsverpflegung (Schulverpflegung).
- Eigenerklärung zu Zertifizierung als Caterer für die Kita- und Schulverpflegung durch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE).
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Produktion und Lieferung von Mittagsverpflegung (Schulverpflegung) an mindestens einer Schule mit insgesamt durchschnittlich mind. 300 Mittagessen pro Schultag in 2022.
- Eigenerklärung zu vorhandener oder bereits begonnener Zertifizierung als Caterer für die Kita- und Schulverpflegung durch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE).
Während der Angebotsfrist sind die Räumlichkeiten der jeweiligen Schule von den Bietern zwingend zu besichtigen. Ein Termin kann abgestimmt werden bei:
Frau Jansen, Stadt Übach-Palenberg.
E-Mail:
Bieter, welche den Besichtigungstermin nicht wahrnehmen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elktronische Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" . Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://support.cosinex.de/ abrufbar.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen":
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYWYUBR
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.