Objektplanungsleistungen für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 80569-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße
Ort: Gars a.Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 83536
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 807391850
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vs-gars.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen
Gegenstand des Verfahrens sind Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a. Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird. Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 22 Mio. EUR brutto vor. Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt.
83536 Gars am Inn
Gegenstand des Auftrags sind Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a. Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird. Gegenstand des Verfahrens sind ferner folgende Besondere Leistungen: Mitwirken bei der Fördermittelbeantragung (Leistungsphase 2), Aufstellen eines Raumbuchs (Leistungsphase 2), Fortschreiben des Raumbuchs (Leistungsphase 3), Fortschreiben des Raumbuchs, einschl. detaillierter / planerische Darstellung (Leistungsphase 5), Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten (Leistungsphase 7), Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (Leistungsphase 8), Mitwirken bei der Fördermittelabrechnung (Leistungsphase 8), Überwachen der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Leistungsphase 9).
Stufenweise Beauftragung gemäß § 3.2 des Architektenvertrages. Mit Vertragsschluss werden zunächst die Leistungen der Stufe 1 gemäß § 3.2.1 (Grundleistungen und Besondere Leistungen) abgerufen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb und eine Bekanntmachung ist nicht zwingend erforderlich. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist in den Fällen des § 14 Abs. 4 VgV möglich. Vorliegend ist zuvor ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt worden. Im Rahmen dessen sind keine Angebote abgegeben worden. Der Auftraggeber konnte deshalb den Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen
Postanschrift: Siemensstr. 16b
Ort: Waldkraiburg
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
Postanschrift: Tannenstraße 2
Ort: Gars - Haiden
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert wird mit EUR 1,00 beziffert, da der genaue Wert nicht veröffentlicht werden kann. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Angaben zu veröffentlichen, deren Veröffentlichung den berechtigten wirtschaftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV. Eine Veröffentlichung des Auftragswertes würde den berechtigten wirtschaftlichen Interessen des Bestbieters schaden, weshalb von dieser abgesehen wird.
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.