Erschließung B-Plan 30/09 Industriepark Berlin-Szczecin Pasewalk 1. BA - Bauphase 3.3 RW-kanal bis Regenrückhaltebecken Referenznummer der Bekanntmachung: 60-TB/02-15
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 21500-09602-1076
Postanschrift: Haußmannstr. 85
Ort: Pasewalk
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Pasewalk
E-Mail:
Telefon: +49 3973251169
Fax: +49 3973251199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pasewalk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung B-Plan 30/09 Industriepark Berlin-Szczecin Pasewalk 1. BA - Bauphase 3.3 RW-kanal bis Regenrückhaltebecken
Neuverlegung Regenwasserkanal DN 1400 bis DN 1800 bis zum Regenrückhaltebecken einschl. Sonderschachtbauwerke und Rechteckschächte sowie Regenwasserkanal DN 1000 (Hausanschlussleitungen). Anlage einer Baustraße für den Rohrleitungsbau.
17309 Pasewalk / Stolzenburg
Neuverlegung RW-Kanal DN 1400 - DN 1800 Tiefe bis 4,00 m, 554 m / RW-Kanal (Hausanschlussleitungen) DN 1000 Tiefe bis 4,00 m, 105 m / Sonderschachtbauwerke 2 Stück / Rechteckschächte 8 Stck / Anlage Baustraße
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erschließung B-Plan 30/09 Industriepark Berlin-Szczecin Pasewalk 1. BA - Bauphase 3.3 RW-kanal bis Regenrückhaltebecken
Postanschrift: Kurze Straße 5
Ort: Pasewalk
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885165
Fax: +49 3855884855817
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag
ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.