Ex post: Stadt Ronnenberg - Planungsleistungen für die Sanierung des Gebietes "Ortskern Ronnenberg" Referenznummer der Bekanntmachung: 120-2022-B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 38
Ort: Ronnenberg
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30952
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 51159097560
Fax: +49 51159097566
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ronnenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex post: Stadt Ronnenberg - Planungsleistungen für die Sanierung des Gebietes "Ortskern Ronnenberg"
Folgende Leistungsbilder sind gem. HOAI zu erbringen:
- Freianlagen gem. § 39 HOAI
- Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI
30952 Ronnenberg Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers und vor Ort im Sanierungsgebiet in Ronnenberg.
Die Stadt Ronnenberg plant im Rahmen eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes die Revitalisierung des historischen Ortskerns des Stadtteils Ronnenberg. Die Finanzierung soll unter dem Einsatz von Fördermitteln aus der Fördermaßnahme "Lebendige Zentren" zu einem Drittel durch den Bund und zu einem Drittel durch das Land Niedersachsen erfolgen. Die Finanzierung des weiteren Drittels erfolgt durch die Stadt Ronnenberg. Das Sanierungsvorhaben der vier zu entwickelnden Teilbereiche der Gesamtmaßnahme soll durch ein externes Planungsbüro in Zusammenarbeit mit der Stadt Ronnenberg planerisch entwickelt und koordiniert, die einzelnen Tiefbauarbeiten ausgeschrieben und begleitet werden. Details sind der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber die in Abschnitt B der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) beschriebenen Leistungen nicht vollständig, sondern stufenweise gemäß den nachfolgend beschriebenen Fokusbereichen, die jeweils eine eigene Leistungsstufe bilden:
1. Fokusbereich 1: Bereich Kirchhof
2. Fokusbereich 2: Über den Beeken / Buswendeschleife / Lange Reihe
3. Fokusbereich 3: Alter Friedhof und Gemeinschaftshaus
4. Fokusbereich 4: Lange Reihe 7 Hagentor
Mit Zuschlagserteilung erfolgt zunächst die Beauftragung des Auftragnehmers mit den auf Fokusbereich 1 entfallenden Leistungen (Grundbeauftragung). Die Beauftragung der Leistungen weiterer Fokusbereiche (Folgebeauftragungen) erfolgt durch einseitigen Abruf durch den Auftraggeber.
Über Folgebeauftragungen wird der Auftraggeber je nach Ergebnis des Abschlusses der Leistungen des Auftragnehmers im jeweils vorangegangenen Fokusbereich entscheiden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Folgebeauftragungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen im jeweils vorangegangenen Fokusbereich abruft.
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit handelt es sich um einen vorläufigen Orientierungswert. In Abhängigkeit vom Projektverlauf und der Nutzung der o. g. Optionen durch den Auftraggeber kann sich eine andere Vertragslaufzeit ergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6KMX
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.