Verkehrsanlagenplanung nach Paragraph 47 HOAI, LPH 1-3, 5-6 und bes. Leistung LPH 8 Referenznummer der Bekanntmachung: T60b028623
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsanlagenplanung nach Paragraph 47 HOAI, LPH 1-3, 5-6 und bes. Leistung LPH 8
Verkehrsanlagenplanung nach Paragraph 47 HOAI, LPH 1-3, 5-6 und bes. Leistung LPH 8, Flößergasse / Zechstraße
Flößergasse, Zechstraße, Neuhofener Platz, München
Flößergasse, Zechstraße, Steinerstraße und Tölzer Straße
Die Zechstraße (Länge: 190 m) sowie die Flößergasse (Länge: 390 m) sind miteinander verbundene innerstädtische Straßen im Münchner Stadtteil Sendling. Beide Straßen haben zwei Fahrstreifen. Die Zechstraße ist beidseitig überwiegend mit mehrgeschoßiger Wohnbebauung eingefasst. Die Straße hat ebenfalls beidseitig einen Gehweg und Parkmöglichkeiten für Autos. Die Zechstraße kreuzt die Plinganserstraße und die Fallstraße (beide plangleich) und geht in einer Kreuzung in die Flößergasse und den Neuhofener Platz über. Bei der Kreuzung Zechstraße/Plinganserstraße handelt es sich um eine ampelgeregelte Kreuzung. Bei der Zechstraße besteht außerhalb der Kreuzungsbereiche momentan keine Begrünung.
Die Flößergasse ist beidseitig durchgehend mit einer gemischten Bebauung aus mehrgeschoßigen Wohngebäuden und Gewerbebauten eingefasst. Eine Kita ist ebenfalls Anlieger. Die Straße hat beidseitig einen Gehweg und Parkmöglichkeiten für Autos und Fahrräder. Die Flößergasse kreuzt die Zechstraße (s. o.) und die Heißstraße und mündet mit einer Kreuzung in die Steinerstraße. Die Kreuzungen sind alle plangleich. Die Flößergasse ist mit Bäumen begrünt. Die Flößergasse ist auf Höhe der Plannummer 9308/4 (sh. Plan: Umgriff/Bestandsaufnahme) von einem Gebäude überbaut (keine Durchfahrtsbeschränkung).
Für die Flößergasse und die Zechstraße ist eine Aufwertung der Aufenthaltsqualität geplant.
In der Steinerstraße und Tölzer Straße sollen die Bushaltestellen Flößergasse barrierefrei ausgebaut werden.
Neuhofener Platz
Der Neuhofener Platz befindet sich innerstädtisch im Münchener Stadtteil Sendling und verbindet den Bahnhof Mittersendling mit der Flößergasse und der Zechstraße.
Der Neuhofener Platz ist durch einen Zugang zum Bahnhof zerschnitten. Die Fläche des Platzes besteht aus Schotter- und Asphaltflächen und es sind Bäume vorhanden. Ein Fußgängerweg führt über das Gelände.
Die Deutsche Bahn (DB) ist Grundstückseigentümerin des Neuhofener Platzes. Umbaumaßnahmen müssen daher von der DB gestattet werden (Gestattungsvertrag). Um der DB eine Entscheidungsgrundlage offerieren zu können, ist eine Entwurfsplanung Voraussetzung.
Mit Beginn der Abstimmungen mit der DB sind die beiden Verkehrsanlagen voraussichtlich zeitlich separat zu planen und herzustellen.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden.
Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wertbar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen Referenzen nicht überschritten ist.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 1, 2, 3
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 5 + 6
Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 8 (bes. Leistungen)
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
zu II.2.7:
- die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
- das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der LPH5
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Bauingenieurwesen / Wirtschaftsingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen,die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 3,82 %).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2013 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden:
Referenz 1 und 2 (Wichtung 76,33 %)
- Größe der Verkehrsflächen
- Innerstädtische Großstadtlage
- Nutzungsansprüche
- Spartenkoordinierung
- Komplexität Bauabwicklung
- Erschließungsstraßen
- Querschnittsgestaltung und Knotenpunktausbildung
- Einbeziehung Radverkehr
- Begrünungsmaßnahmen
- Asphaltsonderbauweisen
- Altlastenkoordination
- Leistungsphasen 1-3, 5, 6, 8 gem. § 47 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht
Referenz 3 (Wichtung 16,03 %)
- Innerstädtische Großstadtlage
- Tachymetrische Bestandsvermessung
- Höhenvermessung
- Bestandsaufnahme für Tiefbaupläne
- Größe der Bestandsaufnahme
- Koordinatensystem
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3 (Wichtung 3,82 %):
- differenzierte Verkehrsphasenplanung
- Koordinierung der Belange der Arbeissicherheit und des Gesundheitsschutzes gemäß BaustellV (SiGeKo)
- Projektvorstellung in öffentlichen Gremien im Rahmen des Planungsprozesses
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit des Teilnahmeantrags ist eine Referenz gem. § 47 HOAI, Objektplanung Verkehrsanlage, selbstständige Erbringung von mindestens der Leistungsphasen 3 sowie Besondere Leistungen der Leistungsphase 8, Örtliche Bauüberwachung, im o.g. Referenzzeitraum.
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
--
2. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
--
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
--
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bewerber/Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
----
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
--
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
--
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
--
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html.
–-
3. Beabsichtigt ein Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland