Ffm HBF; Erneuerung der Brandmeldeanlage in den Bereichen OPVA, UPVA und B-Ebene Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34677
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christina Tziannis-Schorn, Stefanie Rieder
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ffm HBF; Erneuerung der Brandmeldeanlage in den Bereichen OPVA, UPVA und B-Ebene
Ertüchtigung der BMA und Verkabelung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
UPVA Konstablerwache und Hauptwache
Postanschrift: Robert-Bosch-Platz 1
Ort: Gerlingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 70839
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ffm HBF
Ertüchtigung der BMA und Verkabelung
Postanschrift: Robert-Bosch-Platz 1
Ort: Gerlingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 70839
Land: Deutschland
NT65: Umverlegung der Batterieanlage / Batterien aus RAS-Schränken
Gemäß Abnahmebegehung des 50Hz-Anlschlusses für die BMA KON ist analog auch ander Hauptwache die Installation der Batterien der RAS-Versorgung in den RAS-Schränken durch zahlreichen Nachinstallationen von weiteren Komponenten nicht mehr zulässig.In Absprache mti Brandschutzsachverständigen wurde ein neuer Standort außerhalb des Bahnsteigbereiches gefordert.Die Leistungen waren zum Vertragsabschluß nicht absehbar und sind dem Grunde nach berechtigt.