Ausschreibung der Objekt- und der Tragwerksplanung der Gemeinde Teutschenthal für den Neubau einer dreizügigen Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: 2EU2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Busch 19
Ort: Teutschenthal
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06179
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 34601-36614
Fax: +49 34601-24666
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gemeinde-teutschenthal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Objekt- und der Tragwerksplanung der Gemeinde Teutschenthal für den Neubau einer dreizügigen Grundschule
Ausschreibung der Objekt- und der Tragwerksplanung der Gemeinde Teutschenthal für den Neubau einer dreizügigen Grundschule
Gemeinde Teutschenthal
Gegenstand der Beschreibung sind Planungsleistungen für Objekt- und Tragwerksplanung für die Errichtung einer neuen dreizügigen
Grundschule in der Ortschaft Teutschenthal.
Die Gemeinde Teutschenthal hat zwei mögliche Standorte für den geplanten Neubau.
1. Variante: Anbau an das vorhandene Hortgebäude (straßenbegleitend zur Straße „Am Station“)- was den Abriss eines vorhandenen Gebäudes beinhaltet - siehe Lageplan Variante 1
2. Variante: Neubau auf dem kleinen Sportplatz - siehe Lageplan Variante 2
Neben der Nutzung als Grundschule sollen auch Vereinsräumlichkeiten für den ortsansässigen Verein in das Gebäude integriert werden. Das Gebäude kann mehrgeschossig errichtet werden, dabei soll die Barrierefreiheit jedoch stets Berücksichtigung finden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung der Objekt- und der Tragwerksplanung der Gemeinde Teutschenthal für den Neubau einer dreizügigen Grundschule
Postanschrift: Bismarckstraße 98
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10625
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 345-5141536
Fax: +49 345-5141115
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).