Herstellen, Liefern und Montieren einer SF6 isolierten, typgeprüften 20-kV Schaltanlage in unserem Umspannwerk Steinheim AzA Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-WWN
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Bielefelder Straße 3
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BEREICH EINKAUF
E-Mail:
Telefon: +49 5251503-4422
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ww-energie.com
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellen, Liefern und Montieren einer SF6 isolierten, typgeprüften 20-kV Schaltanlage in unserem Umspannwerk Steinheim AzA
Herstellung sowie Liefern und Montieren einer SF6 isolierten typgeprüften 20-kV-Einfachsammelschienen-Schaltanlage mit fest eingebauten Dreistellungsschaltern mit Trenner, Erder und Vakuumleistungsschalter für das Umspannwerk Steinheim (im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH)
Westfalen Weser Netz GmbH Bielefelder Straße 3 32051 Herford Umspannwerk Steinheim
Buchentalsweg
32839 Steinheim
Die Westfalen Weser Netz GmbH beabsichtigt den Neubau einer typgeprüften SF6-isolierten 19 feldrigen 20 kV-Einfachsammelschienen-Schaltanlage mit fest eingebauten Dreistellungsschaltern mit Trenner und Erder und Vakuumleistungsschalter im Umspannwerk Steinheim.
(im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH)
Die technischen Daten und die konstruktive Ausführung der Anlage ist an die "03 17334_201802_01_TS_12-24-36kV_ Leistungsschalter_SF6_metallgekapselt" Stand 20.10.2021
angelehnt.
Die Schaltanlage ist nach IEC 62271-200 für die Verfügbarkeitsklasse LSC 2B in der Schottungsklasse PM und nach Störlichtbogen-Qualifikation IAC A FLR 20kA 1s zu errichten.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ergibt sich aus der als Anlage zur Verfügung gestellten techn. Leistungsbeschreibung.(1_technische Leistungsbeschreibung UW Steinheim 20kV.pdf)
Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" www.dtvp.de einzureichen.
Bieterfragen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen.
Gestellte Bieterfragen werden allen anderen Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Die Anonymisierung bezieht sich dabei nur auf den Absender, nicht auf den Inhalt der gestellten Bieterfrage. Die Bieterfragen sind daher so zu stellen, dass sie allen anderen Bietern gleichfalls zur Kenntnis gebracht werden können, um dem Gleichbehandlungsgebot Rechnung zu tragen.
Die Bieterfragen sind unter konkreter Bezugnahme der fraglichen Stelle in den Vergabeunterlagen zu stellen.
Bieterfragen zum Angebot können bis zum
NEU: 12.01.2023, 12:00 Uhr
(gemäß Kommunikation am 13.12.2022 an alle Bieter mitgeteilt)
an das oben genannte Vergabeportal www.dtvp.de/satellite/notice gesendet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Schweriner Straße 1
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 33605
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9E6NSP
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Westfalen (bei der Bezirksregierung Münster) gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 GWB)