EU-WRRL N2-Argon-Analytik an Grundwasserproben im Land Brandenburg im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: VB-23-071
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-WRRL N2-Argon-Analytik an Grundwasserproben im Land Brandenburg im Herbst 2023 und Frühjahr 2024
Nach der Grundwasserverordnung (GrwV 2010) ermittelt die zuständige Behörde (Landesamt für Umwelt Brandenburg - LfU) bei Überschreitungen von Schwellenwerten die flächenhafte Ausdehnung der Belastung. In Grundwasserkörpern (GWK), entsprechend der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie, EU- WRRL) kann es zu Belastungen von Schadstoffen in das Grundwasser (GW) kommen. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass in Brandenburg GWK vor allem aufgrund diffuser Belastungen durch Nitrat und Ammonium in den schlechten chemischen Zustand eingestuft werden.
In einem Teil der Grundwassermessstellen (GWM) des Landes Brandenburg sind die Nitratgehalte durch Denitrifikation teilweise oder ganz reduziert. Anhand dieses Parameters ist somit keine Aussage über die tatsächlichen Nitrateinträge möglich. An diesen Messstellen soll daher auf Basis der Stickstoff/Argon (N2/Ar)- Methode der Gehalt des Exzess- Stickstoffs bestimmt werden, um Rückschlüsse auf die ursprüngliche Menge an eingetragenem Nitrat ziehen zu können. Weiterhin lässt sich der Sulfatanteil ableiten, der aus dem Nitratabbau stammt. Mittels dieser Ergebnisse ist es möglich Belastungsquellen nach den Erfordernissen der WRRL besser einzugrenzen und gezielte Bewirtschaftungsmaßnahmen in Grundwasserkörpern im schlechten Zustand besser zu planen und umzusetzen. Hierzu ist eine qualifizierte Probennahme einschließlich der Analytik der Gase Stickstoff (N2) und Argon (Ar) im Grundwasser nötig.
Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam
Gegenstand des Auftrags sind die Organisation des Probenversands sowie die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung der ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU.
Es sind insgesamt 1624 Proben auf Stickstoff und Argon zu analysieren. Davon die erste Hälfte (812 Proben) im Anschluss an die Herbstbeprobung 2023 (September bis Oktober) und die zweite Hälfte (weitere 812 Proben) im Anschluss an die Frühjahrsbeprobung 2024 (März bis April).
Vor Beginn jeder Kampagne findet eine digitale Anlaufberatung über die Videokonferenzsoftware des AG statt.
2076/2021/0025 EU-WRRL
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entfällt
Entfällt
Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Ma0nahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV dem Angebot beizulegen.
Mindestens nachzuweisen sind:
- Aktuelle Notifizierung als staatlich zugelassene Untersuchungsstelle für Gewässeruntersuchungen und Probenahmen in einem Land des Bundesrepublik Deutschland
- Listung in der ReSyMeSa-Liste
- Akkreditierung des mit der Untersuchung des Grundwassers beauftragten Labors nach DIN-EN-ISO 17025:2018-03
- Teilnahme am Laborvergleich des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Niedersachsen
Die Nachweise können erbracht werden durch:
- die aktuelle Notifizierung ist mit der Zertifizierungsurkunde nachzuweisen
- die Listungsnummer zur Eintragung in der ReSyMeSa-Liste
- die Akkreditierung ist mit der Akkreditierungsnummer nachzuweisen
- die Teilnahme am Laborvergleich ist durch einen Nachweis des LBEG zu belegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDYWTHRVMDL
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-7232
Fax: +49 331866-7248
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652