Ausstattung und Begleitung des Tages der Ein- und Ausblicke des Deutschen Bundestages 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: ZR 5-1133-2023-053-16-IK3

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundestag.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=508443
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausstattung und Begleitung des Tages der Ein- und Ausblicke des Deutschen Bundestages 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: ZR 5-1133-2023-053-16-IK3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79952000 Event-Organisation
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Personelle und technisch unterstützende Organisation, Ausstattung und Begleitung des Tages der Ein- und Ausblicke des Deutschen Bundestages am 3. September 2023

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages ist die unterstützende Organisation des Tages der Ein- und Ausblicke (Tag der offenen Tür) des Deutschen Bundestages, im Folgenden Auftraggeberin (AG) genannt, am Sonntag, 3. September 2023.

Der Tag der Ein- und Ausblicke informiert als Sonderveranstaltung der parlamentarischen Öffentlichkeitsarbeit Besucherinnen und Besucher aller Altersgruppen über die Arbeitsweise des Parlaments. Er dient gleichzeitig als ein Forum für die direkte und virtuelle Kommunikation zwischen Besucherinnen und Besuchern, Abgeordneten, Fraktionen und Verwaltung. Der Tag der Ein- und Ausblicke wird voraussichtlich in einer Zeit von 9:00 bis 19:00 Uhr (letzter Einlass voraussichtlich um 18:00 Uhr) stattfinden.

Zum Tag der Ein- und Ausblicke wird den Besucherinnen und Besuchern vor Ort neben einem informativen Hauptprogramm (Vorträge, Präsentationen, virtuelle und Online-Angebote, Führungen, Ausstellungen, Spiele/Quizze) ein unterhaltsames Rahmenprogramm (Musikauftritte, Kinderaktionen, Bewirtung) in den fünf beteiligten Liegenschaften sowie im Außenbereich geboten.

Vorbehaltlich der aktuellen Sicherheitslage sind folgende Gebäude des Deutschen Bundestages am Tag der Ein- und Ausblicke geöffnet: Reichstagsgebäude (RTG), Paul-Löbe-Haus (PLH), das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH), das Schadow-Haus und in Teilen das Jakob-Kaiser-Haus (JKH). Bei jedem Gebäude ist jeweils ein Haupteingang geöffnet; beim RTG befindet sich der zentrale Besuchereingang außerhalb des Gebäudes in einer Containeranlage in der Scheidemannstraße. Zusätzlich sind voraussichtlich hausinterne Übergänge vom PLH zum RTG sowie zwischen MELH und PLH geöffnet.

Rückblickend besuchten jährlich den Tag der Ein- und Ausblicke circa 20.000 Gäste.

Anhaltspunkte zur Veranstaltung sind in der Mediathek auf der Internetseite des Deutschen Bundestages zu finden (https://www.bundestag.de/mediathek).

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Laufzeit des Vertrages beginnt nach Zuschlagserteilung und endet spätestens mit dem rückstandslosen Abbau zum 5. September 2023 (siehe dazu Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung).

Nach der Durchführung des Tages der Ein- und Ausblicke 2023 und abschließender Evaluation kann die AG den AN mit der Durchführung der unterstützenden Organisation des Tages der Ein- und Ausblicke im Jahr 2024 beauftragen. Siehe dazu Ziffer 7 der leistungeschreibung.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Unterlagen, die mit dem Angebotsvordruck vorzulegen sind:

a. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.

b. Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).

c. Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU) (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks).

d. Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).

e. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Ziffer 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.

f. Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, Ziffer 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Art der Leistung, der Dauer der Veranstaltung und des Auftragsvolumens (in Euro). Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Bei der Angabe von mehr als drei Referenzen sowie bei der Angabe der Referenz durch die Präqualifizierungsdatenbank sind die geeigneten Referenzen konkret zu benennen.

g. Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.

h. Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).

i. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabili-sieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

j. Tariftreueerklärung

Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen sind:

Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden:

a. Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:

Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

b. Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt:

Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 20/04/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.

- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.

- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.

- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.

- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.

- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich.

- Konzept

Der Bieter hat ein vollständiges, ausführliches und verständliches Konzept (siehe Bewertungsschema) zur personellen und technisch unterstützenden Organisation, Ausstattung und Begleitung des Tages der Ein- und Ausblicke des Deutschen Bundestages am 3. September 2023 mit dem Angebot einzureichen. Das Konzept wird gemäß § 56 Absatz 2 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) nicht nachgefordert. Das Fehlen des Konzeptes führt zum Ausschluss des Angebotes.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/03/2023