Absicht zum Abschluss eines Vertrages gemäß § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln und Verbandstoffen im Zusammenhang mit enteraler Ernährung sowie Trink- und Sondennahrung

Vorinformation

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Str. 95
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hilfsmittelbereich - Verträge
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de/gp/impressum
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Absicht zum Abschluss eines Vertrages gemäß § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln und Verbandstoffen im Zusammenhang mit enteraler Ernährung sowie Trink- und Sondennahrung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33196000 Medizinische Hilfsmittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die AOK Bremen/Bremerhaven beabsichtigt einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln und Verbandstoffen im Zusammenhang mit enteraler Ernährung sowie Trink- und Sondennahrung zu schließen.

Ein Vertragsentwurf kann kostenlos unter folgender E-Mail Anschrift angefordert werden:

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf die Beschreibung im Vertragsentwurf verwiesen.

Durch den beabsichtigten Vertrag ergibt sich kein Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von

Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. begründet sich keine bestimmte Abgabemenge.

Ein Vertragsentwurf kann kostenlos unter folgender E-Mail Anschrift angefordert werden:

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte

Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erfüllen.

Bei der Angebotsabgabe ist, ausgenommen bei Verbänden, der Nachweis einer erfolgreichen Präqualifizierung

des Versorgungsbereiches durch ein Zertifikat einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle)

zu erbringen.

Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V sind unter https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/praequalifizierung.jsp abrufbar.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderung nach § 126 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 SGB V ist

durch die Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß §

126 Abs. 1a und Abs. 2 SGB V zu führen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 14/04/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 6 SGB V bekannt gemacht. Es

handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1

des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver

Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es

handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der

Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich,

soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.

Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde

liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige

Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der

Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.

Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine

Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird,

erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine

unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt.

Bei diesem Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119

Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: entfällt
Ort: entfällt
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/03/2023