Absicht zum Abschluss eines Vertrages gemäß § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln und Verbandstoffen im Zusammenhang mit enteraler Ernährung sowie Trink- und Sondennahrung
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Str. 95
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hilfsmittelbereich - Verträge
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de/gp/impressum
Abschnitt II: Gegenstand
Absicht zum Abschluss eines Vertrages gemäß § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln und Verbandstoffen im Zusammenhang mit enteraler Ernährung sowie Trink- und Sondennahrung
Die AOK Bremen/Bremerhaven beabsichtigt einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln und Verbandstoffen im Zusammenhang mit enteraler Ernährung sowie Trink- und Sondennahrung zu schließen.
Ein Vertragsentwurf kann kostenlos unter folgender E-Mail Anschrift angefordert werden:
Zur Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf die Beschreibung im Vertragsentwurf verwiesen.
Durch den beabsichtigten Vertrag ergibt sich kein Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von
Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. begründet sich keine bestimmte Abgabemenge.
Ein Vertragsentwurf kann kostenlos unter folgender E-Mail Anschrift angefordert werden:
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte
Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erfüllen.
Bei der Angebotsabgabe ist, ausgenommen bei Verbänden, der Nachweis einer erfolgreichen Präqualifizierung
des Versorgungsbereiches durch ein Zertifikat einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle)
zu erbringen.
Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V sind unter https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/praequalifizierung.jsp abrufbar.
Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderung nach § 126 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 SGB V ist
durch die Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß §
126 Abs. 1a und Abs. 2 SGB V zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 6 SGB V bekannt gemacht. Es
handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1
des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver
Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es
handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der
Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich,
soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.
Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde
liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige
Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der
Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine
Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird,
erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine
unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt.
Bei diesem Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119
Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
Ort: entfällt
Land: Deutschland