Fachplanungsleistung (Technische Ausrüstung Heizung Lüftung Sanitär) zum Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Rott
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Weilheimer Str. 16
Ort: Rott
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86935
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8869234
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rott-lech.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistung (Technische Ausrüstung Heizung Lüftung Sanitär) zum Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Rott
Die Gemeinde Rott beabsichtigt die Errichtung einer 4-gruppigen Kindertagesstätte auf dem Grundstück FlNr. 576/9 Gemarkung Rott in Holzständerbauweise. Die Kindertagesstätte soll dabei 2-geschossig ausgeführt werden. Die Kindertagesstätte hat voraussichtlich einen BRI von ca. 5.000 cbm und eine Bruttogeschossfläche von 1.200 qm. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 1.600 qm.
Hierzu wurden die Fachplanungsleistungen der Planung technische Gebäudeausrüstung (Heizung Lüftung Sanitär) in einem Vergabeverfahren mit vorgeschaltenem Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.
86935 Rott
Stufenweise Beauftragung der Fachplanungsleistungen für die Fachplanung technische Gebäudeausstattung Elektro (LPH 1-9)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanungsleistung (Heizung Lüftung Sanitär)
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 1a
Ort: Peißenberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Lazarettstr. 67
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bewerber Verstö0e gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information des betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist. § 135 GWB bleibt unberührt.
Ort: München
Land: Deutschland