Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung; Erd- und Kanalbauarbeiten BA 2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Münchner Str. 12
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
E-Mail:
Telefon: +49 8083530123
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung; Erd- und Kanalbauarbeiten BA 2
Im Zuge der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Isen werden außerhalb des Gebäudes neue Regen- und Schmutzwasserleitungen verlegt. Für den zweiten Bauabschnitt werden die Leitungen entlang des Nord- und Osttrakts verlegt.
Bräuanger 1, 84424 Isen
Die Grund- und Mittelschule Isen wird generalsaniert. Anstelle der Flachdächer mit innenliegender Entwässerung werden Satteldächer mit Regenrinnen und Regenfallrohren gebaut. Für die Abführung des Regenwassers werden im 2. Bauabschnitt entlang des Nord- und Osttrakts neue Leitungen mit Durchmesser 300 mm im Boden verlegt. Die Verlegetiefe beträgt bis zu einem Meter, die Länge der zu erstellenden Leitungen ca. 120 Meter. Parallel zu den Regenwasserleitungen wird eine neue Schmutzwasserleitung verlegt, Durchmesser 150 mm. Die Gräben müssen wieder verfüllt werden, eine Oberflächenbefestigung findet in einem späteren Bauabschnitt statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertiger Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
nach GWB §160: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.