Absicht zum Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Blindenlangstöcken (Untergruppe 07.50.01) sowie Orientierungs- und Mobilitätsschulung (Produktart 07.99.99.6)

Vorinformation

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Absicht zum Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Blindenlangstöcken (Untergruppe 07.50.01) sowie Orientierungs- und Mobilitätsschulung (Produktart 07.99.99.6)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33196000 Medizinische Hilfsmittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse beabsichtigt den Abschluss von vertraglichen Regelungen zur Versorgung

• mit Blindenlangstöcken (Untergruppe 07.50.01) sowie

• zur Durchführung der Orientierungs- und Mobilitätsschulung (Unterweisung in die Nutzung des Hilfsmittels Langstock) (Produktart 07.99.99.6)

inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Abs. 1 SGB V.

Bezüglich der Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird sich am Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V orientiert.

Vertragsabschlüsse begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen oder einen bestimmten Auftragswert.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die KKH ist eine der größten bundesweit tätigen gesetzlichen Krankenkassen und betreut 1.6 Mio. Versicherte. Damit zählt die KKH zu den leistungsstarken Trägerinnen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik. In der KKH sind 4 000 Mitarbeiter an unterschiedlichen Standorten in der Bundesrepublik beschäftigt. Die Hauptverwaltung ist in Hannover.

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 33 Sozialgesetzbuch V (SGB V) Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln. Dazu zählt auch der Anspruch auf Blindenlangstöcke sowie auf die Durchführung einer Orientierungs- und Mobilitätsschulung bei medizinischer Notwendigkeit.

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse beabsichtigt den Abschluss von vertraglichen Regelungen zur Versorgung

• mit Blindenlangstöcken (Untergruppe 07.50.01) sowie

• zur Durchführung der Orientierungs- und Mobilitätsschulung (Unterweisung in die Nutzung des Hilfsmittels Langstock) (Produktart 07.99.99.6)

inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Abs. 1 SGB V.

Die vertraglichen Regelungen umfassen die Versorgung mit Blindenlangstöcken und die Durchführung der Orientierungs- und Mobilitätsschulung (auf Basis eines Kaufes / Vergütungspauschalen).

Versorgungsleistungen:

• Auftragsannahme

• Gewährleistung der ausreichenden, zweckmäßigen, qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Versorgung

• Beratung des Versicherten

• Bedarfsfeststellung

• Erprobung und Anpassung

• Unterweisung in die Nutzung des Hilfsmittels Langstock

• Einweisung des Versicherten und/oder Betreuungsperson

• Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung des Hilfsmittels

• Sach- und fachgerechte Durchführung notwendiger technischer Kontrollen, Wartungen

• gemäß MPG/MPBetreibV/ MDR und Reparaturen einschließlich Dokumentation

• Austausch von Einzelteilen z.B. Stockspitzen

• Ersatzgestellung bei Reparatur, Wartung, Lieferverzögerung

• Dokumentation der erbrachten Leistungsbestandteile

• Garantie und Gewährleistung

• Gewährleistung einer telefonischen Erreichbarkeit zu den üblichen Geschäftszeiten

• Nachbetreuung

Weitere Auskünfte können unter angefordert werden.

Bezüglich der Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird sich am Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V bzw. der einschlägigen Rechtsprechung orientiert.

Vertragsschlüsse begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen oder einen bestimmten Auftragswert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Nach einem Vertragsschluss werden die Vertragsunterlagen zum Beitritt auf der Website der KKH Kaufmännische Krankenkasse (www.kkh.de) zur Verfügung gestellt.

Die KKH wird interessierten Herstellern, Leistungserbringern, Leistungserbringerorganisationen oder Verbänden / Innungen auch nach dem 14.04.2023 die Möglichkeit von Vertragsverhandlungen einräumen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Leistungsanbieter müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Weiterhin ist eine Präqualifizierung für den Versorgungsbereich für welchen Hilfsmittel abgegeben werden sollen zwingend. Diese umfasst die Präqualifizierung für den Versorgungsbereich „07A“ und/oder „07D3“.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 SGB V nur durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Absatz 1a und Absatz 2 SGB V nachgewiesen werden kann. Eine Aufnahme zu Vertragsverhandlungen oder Beitritt zu einem abgeschlossenen Vertrag ist nur nach Vorlage der entsprechenden Nachweise möglich.

Auch bei Nichtteilnahme an den Verhandlungen besteht im Anschluss an die Verhandlungen nach heutigem Rechtsstand die Möglichkeit eines Beitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V zu einem Vertrag.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 14/04/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei den vorgesehenen Verträgen nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschlüssen jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.

Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.

Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt.

Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: entfällt
Ort: entfällt
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2023

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