4723F90101 - Ansätze und Methoden des Nuclear Cultural Heritage und ihre Anwendbarkeit im Kontext des Standortauswahlverfahrens Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62214/4722E03320
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-1843212604
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
4723F90101 - Ansätze und Methoden des Nuclear Cultural Heritage und ihre Anwendbarkeit im Kontext des Standortauswahlverfahrens
Ansätze und Methoden des Nuclear Cultural Heritage und ihre Anwendbarkeit im Kontext des Standortauswahlverfahrens
Ansätze und Methoden des Nuclear Cultural Heritage und ihre Anwendbarkeit im Kontext des Standortauswahlverfahrens
Der Deutsche Bundestag entschied 2011 den Ausstieg aus der Atomenergie. Damit gehen perspektivisch nicht nur Fachwissen, sondern auch das gesellschaftliche Bewusstsein bzw. die Erinnerung im Umgang mit dieser Hochrisikotechnologie zurück.
Durch den fortschreitenden Rückbau kerntechnischer Anlagen werden auch Orte fehlen, die an das nukleare Zeitalter Deutschlands erinnern. Es ist jedoch davon auszugehen, dass solche Orte der Erinnerung wichtig sind,
etwa für das fortdauernde Bewusstsein über die Risiken der Kernenergie und der dadurch erzeugten radioaktiven Abfallstoffe. Wenn es keine offensichtlichen Standorte der Erinnerung gibt, wie kann ein nukleares kulturelles Erbe geschaffen bzw. erhalten werden?
Und welche Bedeutung hat ein solches Erbe auf aktuelle Prozesse wie etwa das Standortauswahlverfahren eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle?
Hier setzt das Forschungsvorhaben Nuclear Cultural Heritage an, das Fragen kulturellen Erinnerns mit den konkreten Herausforderungen der Suche eines Standortes für hochradio aktive Abfälle in Deutschland verbindet.
Vor diesem Hintergrund sollen folgende drei Fragen das Forschungsvorhaben anleiten: 1) Wie kann ein deutsches nukleares kulturelles Erbe einen Beitrag zur Sicherheit bei der nuklearen Entsorgung leisten?
2) Welche Rolle spielen dabei nationale, regionale und lokale nukleare Kulturen und Identitäten sowie Erinnerungskulturen und wie kann vor diesem Hintergrund ein deutsches nukleares kulturelles Erbe beschaffen sein?
3) Wo, wie und von wem wird in Deutschland bereits ein nukleares kulturelles Erbe umgesetzt?
Ein Ziel des Forschungsvorhabens ist es, das Konzept des nuklearen kulturellen Erbes anhand des deutschen Kontexts zu verdeutlichen. Zweitens soll herausgearbeitet werden, welche Aspekte von Nuclear Cultural Heritage
im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle Anwendung finden und wo die Grenzen des Konzepts liegen. Als konkrete Leistung wird ein Mapping des nuklearen Erbes in Deutschland erstellt:
eine systematische Aufarbeitung von be reits bestehenden oder in der Entstehung befindlichen Orten und Institutionen. Als weitere Leistung werden Factsheets erarbeitet, die die im Mapping enthaltenen Informationen leicht zugänglich darstellen
und somit einen Wissenstransfer zwischen dem BASE u d der Öffentlichkeit ermöglichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
4723F90101 - Ansätze und Methoden des Nuclear Cultural Heritage und ihre Anwendbarkeit im Kontext des Standortauswahlverfahrens
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.