Übernahme der Trägerschaft einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Kölln-Reisiek
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme der Trägerschaft einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Kölln-Reisiek
Die Gemeinde Kölln-Reisiek (ca. 3.450 EinwohnerInnen), Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein, mit derzeit einer zweizügigen Grundschule, einer Kindertagesstätte mit 65 Plätzen (Offenes Konzept) und 60 Elementarplätzen in Form von Belegrechten in der Kindertagesstätte Am Krückaupark in Elmshorn, beabsichtigt den Neubau einer fünfgruppigen Kindertagesstätte. Der Betrieb der Kindertagesstätte soll an einen freien Träger vergeben werden, der in die weitere Planung der Einrichtung einbezogen werden soll.
Kölln-Reisiek
Die Erbringung der Leistung soll im Rahmen des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG) erfolgen.
Geplant ist der Neubau einer Kindertagesstätte mit drei Krippengruppen mit jeweils zehn Betreuungsplätzen und zwei Elementargruppen mit je mindestens zwanzig Betreuungsplätzen einschließlich erforderlicher Nebenräume sowie entsprechender Außenspielfläche (ca. 1.500 m²) auf einem ca. 3.500 m² großen Grundstück in der Gemeinde Kölln-Reisiek.
Die Fertigstellung ist für Sommer 2025 geplant. Die Inbetriebnahme soll voraussichtlich zum 01.08.2025 erfolgen.
Die Kindertagesstätte soll als Kindertagesstätte mit dem Schwerpunkt der Nachhaltigkeit („Nachhaltigkeits-Kindertagesstätte“) betrieben werden.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. August 2025. Die tatsächliche Vertragslaufzeit beginnt frühestens ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb der Kindertagesstätte durch den Kreis Pinneberg gemäß § 45 SGB VII.
Der Vertrag läuft für mindestens zwei Jahre bis zum 31. Juli 2027. Im Anschluss an die Mindestvertrags-laufzeit von zwei Jahren besteht die Möglichkeit einer Verlängerungsoption.
Erfolgt keine Kündigung vom Auftraggeber sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwei weitere Jahre.
Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme der Trägerschaft einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Kölln-Reisiek
Postanschrift: Tübinger Straße 12-16
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391