Umbau und Sanierung Sport- und Festhalle „Auwiesenhalle“ | Gemeinde Meckesheim Vergabe der Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (HLS) gemäß §§ 53 ffHOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 1854_HLS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstraße 10
Ort: Meckesheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 74909
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.meckesheim.de
Postanschrift: Engesserstraße 4a
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung
E-Mail:
Telefon: +49 761120210
Fax: +49 7611202120
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://architekturbuero-thiele.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung Sport- und Festhalle „Auwiesenhalle“ | Gemeinde Meckesheim Vergabe der Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (HLS) gemäß §§ 53 ffHOAI
Anlass für das Vergabeverfahren für die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (HLS) ist die geplante Sanierung und Erweiterung der Sport- und Festhalle „Auwiesenhalle“, Schulstraße 19, 74909 Meckesheim.
2012 hat die Gemeindeverwaltung Meckesheim beschlossen, die Sporthalle zu erweitern und umfassend zu sanieren. Das Architekturbüro ap88 Architekten Partnerschaft mbB, Bellm / Löffel / Lubs / Trager Freie Architekten BDA aus Heidelberg, wurde mit der Bearbeitung der LPH1 bis 2 beauftragt. Im Rahmen des Vorentwurfs wurden, zusätzlich zur Sanierung der Sporthalle, einer Erweiterung mit zusätzlichen Bereiche - hier: Mensa und Bibliothek- untersucht.
Zur weiteren Umsetzung der Baumaßnahme auf Grundlage der Vorplanung des Architekturbüros AP88 aus Heidelberg, sind nun weitere Planungsleistungen erforderlich.
74909 Meckesheim
3.1. Honorarangebot Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung / HLS nach §§ 53 ff HOAI, Anlagengruppen 1 bis 3 und Anteil KG 490, Leistungsphasen 2 bis 3 sowie 5 bis 8 und zusätzliche Leistungsphase 4 für Anlagengruppe 1 (Entwässerungsgesuch) gemäß § 55 HOAI (volles Leistungsbild), Leistungsphase 9 optional.
Der Auftraggeber geht derzeit von einer Zuordnung zu Honorarzone II Mittelsatz, einem Umbauzuschlag von 20 % und einer Nebenkostenpauschale von 4 % aus.
Hinweis Umbauzuschlag:
Mit dem Umbauzuschlag von 20 % ist aus Sicht der Ausloberin auch die mitzuverarbeitende Bausubstanz abgedeckt.
Die Brutto-Grundfläche (BGF) des Gebäudes umfasst eine Fläche von insg. ca. 3.420 m2. Davon sind 1.240m2 für die Bibliothek/ Mensa vorgesehen.
Der Brutto-Rauminhalt (BRI) beträgt ca. 25.960 m3, davon sind ca. 5.520m3 für die Bibliothek/ Mensa geplant.
Die gesamte Nutzfläche (NUF) beträgt ca. 3.050m2, davon sind ca. 750m2 für die Bibliothek/Mensa geplant.
Die o.g. Laufzeit beruht auf einer derzeitigen Schätzung. Aufgrund der Option der abschnitts- und stufenweisen Beauftragung oder derzeit noch nicht absehbarer Gründe behält sich die Auftraggeberin vor, den Auftrag zu verlängern.
Für die Vergabephase sollen mind. 3 und max. 4 Bieter ausgewählt werden. Die Auswahl der Bieter erfolgt aufgrund der Rangfolge der erreichten Punkte der Gesamtbewertung (absteigende Rangfolge). Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen:
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Abschluss als Dipl.-Ing., Master, Bachelor oder Techniker im Bereich Technische Ausrüstung, Fachrichtung HLS oder gleichwertige Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaf-ten können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Jahreshonorarumsatz(EUR netto):
durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3Geschäftsjahre der Leistungen:
< 0,5 Mio.: 1 Punkt
> 0,5 bis 1,0 Mio.: 3 Punkte
> 1,0 Mio.: 5 Punkte.
Gemeinsam mit dem Bereich "technische Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 4 Punkte erreicht werden.
Technische Leistungsfähigkeit:
Anzahl der Berufsträger (BT/ Architekten oder Ingenieure mit glw. Qualifikation) durchschnittliche Anzahl der Berufsträger (BT) der letzten 3
Geschäftsjahre.
bis 2 BT: 1 Punkt
3 bis 4 BT: 3 Punkte
über 4 BT: 5 Punkte
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Berufliche Leistungsfähigkeit /Referenzen:
Folgende Einzelkriterien müssen die Referenzprojekte der Kategorien A bis C erfüllen:
-mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 55 HOAI; LPH 4 kann übersprungen werden
-Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI
-Baukosten Kostengruppe 410 bis 430: mind. 250 TEUR netto
-Gebäude mit Nutzfläche (NUF ohne VF) mindestens 500 m2
-Übergabe Gebäude an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 31.01.2013 bis 31.01.2023
-Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Zusätzlich zu erfüllende Kriterien sind untenstehend bei den einzelnen Kategorien aufgeführt:
Referenzprojekt Kategorie A:Neubau oder Umbau/Sanierung Sport-/ Mehrzweckhalle
(vergleichbares Projekt)
1 Projekt: 4 Punkte; 2 Projekte: 8 Punkte (max. 8 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie B:Neubau oder Umbau/Sanierung – Nicht-Wohngebäude -
mit öffentlichem Auftraggeber
1 Projekt: 3 Punkte; 2 Projekte: 6 Punkte (max. 6 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie C:Neubau oder Umbau/Sanierung allg.– Nicht Wohngebäude -
1 Projekt: 2 Punkte; 2 Projekte: 4 Punkte (max. 4 Punkte)
Hinweise zur Anerkennung der Referenzprojekte:
Bei den Referenzprojekten muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht..
"Technische Leistungsfähigkeit": gemeinsam mit dem Bereich "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 4 Punkte erreicht werden.
"Berufliche Leistungsfähigkeit /Referenzen": Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 8 Punkte.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen:
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Abschluss als Dipl.-Ing., Master, Bachelor oder Techniker im Bereich Technische Ausrüstung, Fachrichtung HLS oder gleichwertige Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_IeVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_IeVergabe (www.bi-medien.de) gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt -
Meine Vergaben - unter dem B_I code:
D450044878
im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz1 Satz2 bleibt unberührt.