Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an acht Grundschulen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sant' Ambrogio-Ring 33
Ort: Oppenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55276
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6133/4901-217
Fax: +49 6133/4901-201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-rhein-selz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an acht Grundschulen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an acht Grundschulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Rhein-Selz:
Im Ganztagsbetrieb ist von ca. 160 Verpflegungstagen (montags bis donnerstags) im Schuljahr auszugehen zuzüglich ca. 38 Freitage, an denen die Schülerinnen und Schüler ihm Rahmen der Betreuenden Grundschule zu verpflegen sind.
Für die Betreuenden Grundschulen ist von ca. 190 Verpflegungstagen (montags bis freitags) auszugehen; bei Betreuenden Grundschulen mit lediglich einem Freitags-Betreuungsangebot von ca. 38 Verpflegungstagen.
An den einzelnen Schulen sind die Verpflegungstage wie folgt vorgesehen:
1. Falkenberg-Grundschule Dienheim:
Pro Schulwoche sind 5 Verpflegungstage für die Betreuende Grundschule vorgesehen. Über das Schul-jahr muss insgesamt an ca. 190 Tagen die Verpflegung gewährleistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
2. Grundschule am Gartenfeld Dolgesheim:
Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 5 Verpflegungstage für die Betreuende Grundschule. Die SchülerInnen der Ganztagsschule und der Betreuenden Grundschule nehmen das Mittagessen gemeinsam ein. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Ver-pflegung gewährleistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
3. Carl-Küstner-Grundschule Guntersblum:
Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
4. Grundschule „Am Selzbogen“ Hahnheim-Selzen
Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
5. Grundschule Mommenheim:
Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
6. Grundschule Nierstein: Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbereich vorgesehen. Über das Schuljahr muss an insgesamt ca. 160 Tage die Verpflegung gewährleistet sein.
Ferner ist eine Mittagsverpflegung montags bis donnerstags für die SchülerInnen der Betreuenden Grundschule erforderlich. Diese Betreuende Grundschule ist in Trägerschaft des Vereins „Raum für Kinder“, von dessen Mitarbeitenden die fertiggestellte Mittagsverpflegung in Thermoboxen in der Küche abgeholt wird. Über das Schuljahr muss analog des Ganztagsbereichs an insgesamt ca. 160 Tagen die Verpflegung gewährleistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
7. Grundschule „Am Gautor“ Oppenheim:
Pro Schulwoche sind 5 Verpflegungstage im Rahmen der Betreuenden Grundschule vorgesehen. Über das Schuljahr muss an ca. 190 Tage die Verpflegung gewährleistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
8. Grundschule am Goldbach Undenheim:
Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Falkenberg-Grundschule Dienheim
Dienheim
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Falkenberg-Grundschule Dienheim
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Schuljahresende (31.07.) gekündigt wird.
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung Grundschule am Gartenfeld Dolgesheim
Dolgesheim
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung Grundschule am Gartenfeld Dolgesheim
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Schuljahresende (31.07.) gekündigt wird.
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Carl-Küstner Grundschule Guntersblum
Guntersblum
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Carl-Küstner Grundschule Guntersblum
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Schuljahresende (31.07.) gekündigt wird.
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule „Am Selzbogen“ Hahnheim-Selzen
Hahnheim
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule „Am Selzbogen“ Hahnheim-Selzen
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Schuljahresende (31.07.) gekündigt wird.
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule Mommenheim
Mommenheim
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule Mommenheim
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Schuljahresende (31.07.) gekündigt wird.
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule Nierstein
Nierstein
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule Nierstein
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Schuljahresende (31.07.) gekündigt wird.
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule „Am Gautor“ Oppenheim
Oppenheim
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule „Am Gautor“ Oppenheim
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Schuljahresende (31.07.) gekündigt wird.
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule am Goldbach Undenheim
Undenheim
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule am Goldbach Undenheim
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Schuljahresende (31.07.) gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant' Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim
Die Angebotsöffnung findet ausschließlich elektronisch statt.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen von Bietern dürfen, ohne Ausnahme, nur über die Vergabeplattform gestellt werden. Bis spätestens 12.04.2023 werden eingegangene Bieterfragen beantwortet, danach nicht mehr.
Klärungsgespräch: Sollten sich in Bezug auf Ihr Angebot Rückfragen ergeben, die ein Klärungsgespräch.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß §§ 160, 161 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
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Land: Deutschland
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Telefon: +49 6131162234
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