Übernahme und Transport von Abfällen (AVV-Nrn. 20 03 01, 19 12 10 und 19 12 12) aus der Gradestr.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ringbahnstr. 96
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30/7592-2434
Fax: +49 30/7592-2460
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Transport von Abfällen (AVV-Nrn. 20 03 01, 19 12 10 und 19 12 12) aus der Gradestr.
Übernahme und Transport von Abfällen (AVV-Nrn. 20 03 01, 19 12 10 und 19 12 12) aus der Gradestr. 81, 12347 Berlin zu drei Anlieferorten im Berliner Stadtgebiet:
- Müllheizkraftwerk Ruhleben (MHKW), Freiheit 24 – 25, 13597 Berlin
- MPS Reinickendorf, Markscheider Straße 38, 13407 Berlin
- MPS Pankow, Am Vorwerk 7, 13127 Berlin (ab 2024)
Los 1
Mengenlos 1:
2023: Der AG wird zwischen 300 und 400 Transporte in Auftrag geben. Im Mittel besteht in Transportwochen ein wöchentlicher Bedarf von rd. 17 bis 21 Transporten (Anlieferort 1 und 2). Der AN wird für den Regelbedarf grundsätzlich nur ein Fahrzeug benötigen. Erfahrungsgemäß benötigt der AN in Spitzenzeiten ein zweites Fahrzeug, um die beauftragten Transporte abzudecken.
2024: Der AG wird zwischen 610 und 820 Transporte in Auftrag geben. Im Mittel besteht in Transportwochen ein wöchentlicher Bedarf von rd. 12 bis 26 Transporten (Anlieferort 1, 2 und 3). Der AN wird für den Regelbedarf grundsätzlich nur ein Fahrzeug benötigen. Erfahrungsgemäß benötigt der AN in Spitzenzeiten ein zweites Fahrzeug, um die beauftragten Transporte abzudecken.
Der AG behält sich vor, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern. Er teilt dies dem AN spätestens sechs Monate vor dem Ende der Laufzeit mit.
Los 2
2023: Der AG wird zwischen 880 und 1.180 Transporte in Auftrag geben. Im Mittel besteht in Transportwochen ein wöchentlicher Bedarf von rd. 37 bis 45 Transporten (Anlieferort 1 und 2). Der AN wird für den Regelbedarf grundsätzlich bis zu drei Fahrzeuge benötigen. Erfahrungsgemäß benötigt der AN in Spitzenzeiten ein viertes Fahrzeug, um die beauftragten Transporte abzudecken.
2024: Der AG wird zwischen 1.740 und 2.350 Transporte in Auftrag geben. Im Mittel besteht in Transportwochen ein wöchentlicher Bedarf von rd. 35 bis 43 Transporten (Anlieferort 1, 2 und 3). Der AN wird für den Regelbedarf grundsätzlich bis zu drei Fahrzeuge benötigen. Erfahrungsgemäß benötigt der AN in Spitzenzeiten ein viertes Fahrzeug, um die beauftragten Transporte abzudecken.
Der AG behält sich vor, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern. Er teilt dies dem AN spätestens sechs Monate vor dem Ende der Laufzeit mit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Teil A, Anlage A3)
- Auflistung der für die Auftragserfüllung vorgesehenen und verfügbaren Fahrzeugtechnik (Teil A, Anlage A5)
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung für die ausgeschriebene abfallwirtschaftliche Tätigkeit (Sammeln/ Befördern und Lagern) und der erforderlichen Abfallschlüssel-Nummern, auch für Unterauftragnehmer
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.