Trägerschaft für die Kindertagesstätte "KiTa Uhlandstraße" in Schorndorf Referenznummer der Bekanntmachung: FB41_2023_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Urbanstraße 24
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71816022634
Fax: +49 718160272634
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schorndorf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft für die Kindertagesstätte "KiTa Uhlandstraße" in Schorndorf
Vergabe einer Trägerschaft für die Kindertagesstätte "Kita Uhlandstraße" in Schorndorf.
73614 Schorndorf
Die Stadt Schorndorf beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus einer 6-gruppigen Kindertagesstätte in der Uhlandstraße in Schorndorf. Die Fertigstellung ist für Sommer 2023 ge-plant. Die Betreuung der Kinder soll zum 01. September 2023 erfolgen. Der Trägervertrag beginnt zum 01. Juli 2023. Es ist die Anlage Leistungsbeschreibung zu beachten und alle Informationen bzgl. der Leistung zu entnehmen.
Im Stadtgebiet Schorndorf wohnen ca. 800 Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren und ca. 1.550 Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt. Schorndorf ist aufgrund seiner Wohnbauentwicklung weiterhin eine wachsende Stadt und somit werden weitere Plätze im U3-Bereich, wie auch im Ü3-Bereich benötigt. Die Kita Uhlandstraße soll vor allem weitere Ganztagesplätze anbieten und besteht aus vier Ü3-Gruppen und zwei U3-Gruppen.
Die Kindertagesstätte wird im geschlossenen oder teiloffenen Konzept betrieben.
Die Küche ist auf eine Verpflegung über das Cook-and-Freece-Verfahren ausgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3) Eigenerklärung gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung grundsätzlich die vollständig ausgefüllte Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124_LD einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich die Vergabestelle vor folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
1. Eine Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten Auftrag,
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
3. eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
Weitere Unterlagen als Beleg, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen, sind mit dem Angebot einzureichen:
- Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der
hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in
dem der Unternehmer ansässig ist (in Deutschland: Finanzamt),
- Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der
hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von
Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem
der Unternehmer ansässig ist.
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die diesbezüglichen
gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat.
Die Nachweise können auch durch die direkt abrufbaren Eintragungen in das Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124_LD als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Schorndorf
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren über das Vergabemanagementsystem zur Verfügung gestellt wird.
Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YW1A4TA33
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YW1A4TA33
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
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