EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altkleidern für den Landkreis Heilbronn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lerchenstraße 40
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abfallwirtschaftbetrieb
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altkleidern für den Landkreis Heilbronn
Sammlung und Verwertung von Altkleidern (inkl. Schuhe).
Die zu vergebenden Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben, welches im Wesentlichen die unter Ziffer II.2.4) aufgeführten Einzelleistungen umfasst.
– Bedarfsweise Leerung der aufgestellten Sammelcontainer (derzeit ca. 260 Stück an ca. 210 Standorten). Die erwartete Sammelmenge beträgt durchschnittlich ca. 2,7 Mg/a pro Container (Hinweise: Aufgrund einer während der Vertragslaufzeit geplanten Reduzierung der Standorte (auf ca. 200), werden die Altkleidercontainer voraussichtlich auf ca. 240 Stück reduziert. Die Altkleidercontainer befinden sich im Eigentum des Landkreises Heilbronn.);
– Durchführung sämtlicher notwendiger Transport- und Verwertungslogistikleistungen (inkl. Sortierung);
– Übernahme von ca. 25 Mg/a Altkleidern (inkl. Schuhe) aus der Containersammlung in der Gesamtstadt Schwaigern (diese Container werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Heilbronn geleert). Die Altkleider sind vom Auftragnehmer am Entsorgungszentrum Schwaigern/Stetten zu übernehmen (Abholung zweimal monatlich) und nachfolgend zu verwerten.
– Verwertung/Vermarktung der sortierten Altkleider (inkl. Schuhe) und Entsorgung der Störstoffe und Sortierreste. Die Sortierquoten und Verwertungswege sind nachzuweisen.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein Jahr (bis max. zum 31.12.2027), wenn er nicht von einem der Vertragspartner bis zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeiten).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung und Verwertung von Altkleidern;
– Nachweis (als Eigenerklärung) über eine bvse-Qualitätssiegel-Zertifizierung für das Textilrecycling oder Berechtigung zum Führen des Zeichens „FairWertung“ (Auftragnehmer oder Sortieranlage).
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung und Verwertung von mindestens 500 Mg Altkleidern pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nachweis (als Eigenerklärung) über eine bvse-Qualitätssiegel-Zertifizierung für das Textilrecycling oder Berechtigung zum Führen des Zeichens „FairWertung“ (Auftragnehmer oder Sortieranlage).
Hinweis: Gleichwertige Zertifizierungen oder Nachweise sind zulässig. Die Gleichwertigkeit ist in Anlehnung an die Anforderungen/Vorgaben der bvse-Zertifizierung bzw. der Berechtigung zum Führen des Zeichens „FairWertung“ im Angebot darzustellen. Hierbei ist als Eigenerklärung (in Anlehnung an die bvse-Leitlinien) zu bestätigen, dass bei der Auftragsdurchführung beachtet werden:
1. Der Bieter/Auftragnehmer distanziert sich vom Ankauf und der Verwertung von Sammelware, wenn ihnen die Kenntnis vorliegt, dass die Ware aus illegalen Sammlungen stammt oder der Ursprung der Ware nicht eindeutig ist.
2. Der Bieter/Auftragnehmer erteilt Auskunft über Exportwege und Importländer. Der Verkauf von Sammelware in europäische und außereuropäische Länder erfolgt grundsätzlich nur an Sortierbetriebe mit fachlicher Kompetenz. Der Bieter/Auftragnehmer stellt sicher, dass die Alttextilien sachgemäß und umweltverträglich verwertet werden.
3. Der Bieter/Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung von Importverboten oder -beschränkungen und anderer Schutzbestimmungen sowie aller Zollvorschriften.
4. Der Bieter/Auftragnehmer setzt die Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG um. Die Abfallvermeidung durch Wiederverwendung der Gebrauchtbekleidung (Second Hand) hat für sie oberste Priorität. Außerdem stellt er eine stoffliche Verwertung nicht mehr tragfähiger Bekleidung auf dem jeweiligen Stand der Technik sicher und setzt sich für eine Verwertungsquote der Alttextilien von mehr als 90 % ein.
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.