Krankentransportwagen Typ A2 nach DIN EN 1789 Referenznummer der Bekanntmachung: 37/2-8.04.03.05
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüsseler Straße 2
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Technik
E-Mail:
Telefon: +49 24219769-1200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Krankentransportwagen Typ A2 nach DIN EN 1789
Die Stadt Düren (hier: Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst) beschafft drei Krankentransportwagen nach DIN EN 1789 als Typ A2 in aktueller Fassung als einheitlich standardisiertes Modell.
Das Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Düren, nachfolgend Feuerwehr Düren, übernimmt im Sinne des Rettungsdienst im Kreis Düren die hier vereinbarte einheitlichen Fahrzeugstrategie.
Dieses Dürener Rettungsdienstfahrzeug dient vornehmlich dem Krankentransport. Es muss als Krankentransportwagen des Typ A2, für den qualifizierten Krankentransport, von Patienten konstruiert und ausgerüstet sein.
Weiterhin findet es Verwendung in verschiedenen überörtlichen Konzepten der Notfallrettung bei größeren Schadenslagen. Es bildet mit der Besatzung von mindestens zwei entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern, einen taktischen und technischen Einsatzwert für die Versorgung und den Transport von bis zu zwei Patienten auf einer Krankentrage und einem Tragestuhl. Durch Zusatzausrüstungen wird es für den Anwendungsbereich sowie dem individuellen Bedarf konzipiert.
Basisfahrzeug
Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst Brüsseler Straße 2 52351 Düren
Lieferung eines Fahrgestells, geeignet zum Auf- und Ausbau als Krankentransportwagen (Typ A2) nach DIN EN 1789 nach aktueller Normausgabe.
Das Fahrzeug muss dem neusten Stand der Technik und muss der StVZO, den gültigen EN/DIN-Vorschriften, den EMV-Richtlinien und den geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, sowie den allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Eventuell hieraus notwendige Änderungen gehen zulasten des Anbieters.
Vom Anbieter ist zu bestätigen, dass das Fahrzeug der angegebenen DIN und den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
Das angebotene Fahrzeug wird mit Sendefunkgeräten (Digitalfunk) ausgestattet. Sollte es für bestimmte Geräteklassen bereits Vorgaben, oder aber allgemein zu beachtende Einbaubedingungen zur Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit geben, so sind diese im Rahmen der Erklärung zur elektromagnetischen Verträglichkeit zu nennen und dem Angebot vorzulegen.
Fahrzeugaufbau und -ausbau
Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst Brüsseler Straße 2 52351 Düren
Nachfolgend wird der Auf- und Ausbau des Krankentransportwagen A2 nach DIN EN 1789 beschrieben. Der Ausbau entspricht den beim Rettungsdienst der Stadt Düren vorhandenen Krankentransportwagen und wurde um örtliche Vorgaben ergänzt bzw. gemindert. Um für alle Mitarbeiter einen vergleichbaren Standard, auf verschiedenen Fahrzeugen herzustellen, passt sich die hier beschriebene Leistungsbeschreibung diesem Technikstand an. Die gewählten Firmenangaben sind grundsätzlich unverbindlich, Alternativen sind allerdings deutlich zu kennzeichnen und müssen mindestens die gleiche Leistung oder das gleiche Ziel erbringen. Die Anordnung der Beladung in den Fächern ist bindend und darf nur nach Rücksprache geändert werden. Ist eine Anordnung nicht möglich, so ist mit dem Projektverantwortlichen des Auftraggebers Rücksprache zu halten.
Es ist besonderen Wert darauf zu legen, dass zusammengehörige Ausrüstung logisch gelagert wird. Beim Ausbau ist darauf zu achten, dass möglichst Beladungsgruppen gebildet und mögliche Freiräume nicht unnötig durch Einbauten zugebaut werden. Auf ausreichenden Freiraum zur einfachen Lagerung und Verstauung (auch im nicht mehr neu verpackten Zustand) ist zu achten. Dies gilt insbesondere für die Lagerung von Verkabelung und den Auszügen inklusive Inhalt. Gegenstände mit hohem Gewicht sind entnahmegünstig zu lagern.
Der Hersteller des Aufbaus bzw. der Einbauten übernimmt die Garantie, dass durch die vorgenommene Lagerung der einzelnen Geräte im Aufbau bei sachgemäßer Handhabung auch nach mehreren Jahren Gebrauch keine überdurchschnittlichen Gebrauchs- oder Verschleißspuren am Aufbau, bzw. den Ausrüstungsgegenständen erfolgt. Sollten Verbesserungen oder Ergänzungen am Beladeplan vorgenommen werden, ist es erwünscht, dass der Bieter/Auftragnehmer sich durch konstruktive Alternativ-/Ergänzungsangebote beteiligt.
Medizinisch-technische Beladung/Einsatztaktische Beladung
Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst Brüsseler Straße 2 52351 Düren
Nachfolgend wird die Beladung des Krankentransportwagens nach DIN EN 1789 beschrieben. Der Beladeplan entspricht im Wesentlichen der DIN EN 1789 und wurde um örtliche Vorgabe ergänzt bzw. gemindert. Die gewählten Firmenangaben sind grundsätzlich verbindlich, aufgrund von Ziffer 2.5. Alternativen sind deutlich zu kennzeichnen und müssen mindestens die gleichen Leistungen erbringen. Die hier aufgeführte Beladung soll zum Fahrzeug geliefert und untergebracht werden. Zu jedem Artikel ist die entsprechende Gerätelagerung vorzusehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss aufgrund seiner technischen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Prüfung der Eignung erfolgt anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien. Diese sind nachfolgend und in den Ausschreibungsunterlagen genannt.
Es ist ein Nachweis über die erlaubte Berufsausübung durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder auf andere geeignete Weise beizubringen.
Die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung ist durch Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Stadt Düren als öffentlichem Auftraggeber die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Im Falle der Auftragserteilung werden nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW folgende Regelungen zum Vertragsbestandteil:
1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2) Der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben.
3) Dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Nutzungsrechte:
Die im Rahmen des Vergabeverfahrens von den Bietern vorgelegten Angebote und Eignungsnachweise, sonstige Unterlagen, Dokumente, Erläuterungen etc. darf der Auftraggeber zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie nach Zuschlag im Rahmen der Auftragsabwicklung uneingeschränkt nutzen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYUYH
Postanschrift: Bismarckstraße 16
Ort: Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2421-222189
Fax: +49 2421-222024
Internet-Adresse: www.kreis-dueren.de
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße sind unverzüglich zu rügen. Die maßgeblichen Fristen ergeben sich aus § 160 GWB und § 135 GWB.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 2: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs.1 S.2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html