Umweltverträgliche Aufnahme und Entsorgung von Öl- und anderen Verunreinigungen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne Neuwerk) – Sofortmaßnahmen Land Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022002472
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hühn, Anja
E-Mail:
Telefon: +49 40428231386
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Ha
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltverträgliche Aufnahme und Entsorgung von Öl- und anderen Verunreinigungen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne Neuwerk) – Sofortmaßnahmen Land
Umweltverträgliche Aufnahme, Abtransport und Entsorgung von öligen- und anderen wassergefährdenden oder sonstigen Verunreinigungen im Staatsgebiet der FHH (ohne Neuwerk). Bereitstellung von Zwischenlagermöglichkeiten. Reinigung von verunreinigten Einsatz-Geräten/Fahrzeugen anderer Dienststellen. Aufnahme, Sammlung und Abtransport und Entsorgung von natürlich und nicht natürlich verendeten Tierkörpern (z.B. Fische).
Umweltverträgliche Aufnahme, Abtransport und Entsorgung von öligen- und anderen wassergefährdenden oder sonstigen Verunreinigungen im Staatsgebiet der FHH (ohne Neuwerk). Bereitstellung von Zwischenlagermöglichkeiten. Reinigung von verunreinigten Einsatz-Geräten/Fahrzeugen anderer Dienststellen. Aufnahme, Sammlung und Abtransport und Entsorgung von natürlich und nicht natürlich verendeten Tierkörpern (z.B. Fische).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1) Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) – der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot vollständig ausgefüllt beizufügen.
Die Vergabestelle ist gem. § 6 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags verpflichtet oder berechtigt, eine
Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739) durchzuführen.
Die Ausfüllhinweise auf der ersten Seite des Vordruckes sind zwingend zu beachten.
2) Angaben für Registerabfragen (innerhalb des Eignungsvordruckes, Vergabevordruck 04): Es sind sämtliche geforderte Angaben für Registerabfragen an den vorgesehenen Stellen im Eignungsvordruck zu hinterlegen. Dazu zählen
- die vollständige Angabe des Unternehmens, des Sitzes und der Rechtsform,
- die vollständigen Daten der Geschäftsführung bzw. der verantwortlich handelnden Personen,
- Angabe des Registergerichts oder Genehmigungsbehörde,
- die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde,
- sowie die zutreffenden Steuernummern.
3) Unter Ziffer 3 des Eignungsvordrucks sind Angaben zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB zwingend zu machen.
4) Unter Ziffer 4 des Eignungsvordruckes sind folgende Angaben zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes zwingend zu hinterlegen:
- Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG: Es ist zu erklären, dass im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte beachtet werden. Des Weiteren ist die Entlohnung der Beschäftigten anhand der ggf. gültigen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifverträge oder spezifischen Tarifverträgen aufzuschlüsseln. Es ist zu erklären, ob bei Einsatz (auch falls bei Angebotsabgabe noch nicht vorgesehen) von Leiharbeitern und Unterauftragnehmern die vorgenannten Mindestentgelte und Tarifentgelte ebenfalls Beachtung erfahren. Es ist zu erklären, dass prüffähige Entgeltabrechnungen bereitgehalten und auf Verlangen vorgelegt werden, sowie dass die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen wurden.
- Sonstige Angabe nach § 7 HmbVgG: Die Erklärungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die Erklärung zur alleinigen Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer, welche sich zur Einhaltung der §§3, 3a, 5 und 10 HmbVgG (auch falls bei Angebotsabgabe noch kein Einsatz vorgesehen ist), sowie die übrigen Erklärungen sind vollständig bei Angebotsabgabe vorzunehmen.
5) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Unter Ziffer 1. Im Eignungsvordruck (Vordruck 04) sind Angaben zur Eintragung ins Handelsregister bzw. Angaben dazu, ob eine Eintragung im Handelsregister nicht verpflichtend ist, zu hinterlegen.
6) Nachweis bzw. Bestätigung einer Haftpflichtversicherung und Frachtführerversicherung: Es ist zu erklären, dass die unter Ziffer 8 der Besonderen Vertragsbedingungen (Vertrag) geforderten Versicherungssumme in der angegebenen Höhe bestehen bzw. spätestens zum Vertragsbeginn bestehen werden.
7) Es sind die unter Ziffer 2. des Eignungsvordrucks (Vordruck 04) aufgeführten Angaben zu machen:
- Erklärung, dass der Bieter über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen,
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
8) Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ gem. § 56 KrWG oder vergleichbar. Den Vergabeunterlagen ist ein aktuell gültiges Zertifikat oder vergleichbarer Nachweis beizufügen.
9)Zertifikat zum Arbeitsschutzschutzmanagementsystem gem. „Sicherheits Certifikat Contraktoren“ (SCC) oder vergleichbar. Den Vergabeunterlagen ist ein aktuell gültiges Zertifikat oder vergleichbarer Nachweis beizufügen.
10) Nachweis der Befähigung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten unter Atemschutz (G26-1, 2 oder 3)
Es ist zusätzlich anzugeben, wie viele Beschäftigte bei Vertragsbeginn über den Nachweis verfügen werden.
11) Referenz: Zum Nachweis Ihrer Eignung ist mindestens Referenz zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils Art der Leistung, Auftragszeitraum und -umfang, AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
Auftragssumme zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt) Sie können als Referenzen auch Aufträge vergleichbarer Art und Umfangs benennen, die Sie für die FHH durchgeführt haben. Hierbei sind ebenfalls die o.g. Angaben zu machen.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist.
Weiterhin ist die Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket (den Vergabeunterlagen beigefügt) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
- In diesem Vertrag werden keine Höchstmengen benannt. Dies wird von der Vergabestelle als nicht zielführend benannt, da sichergestellt werden muss, dass die ausge-schriebene Leistung jeder Zeit zur Verfügung steht.
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.